Ausgabe November 2009
 

"Kehrmuffel" riskieren den Versicherungsschutz


Im Winter kann es Sankt Petrus niemandem Recht machen!

Während die Liftbetreiber und Hoteliers in den Wintersportgebieten über die weiße Pracht jubeln, ärgert sich so mancher Autolenker, dass er nach nächtlichem Schneefall zu spät zur Arbeit kommt.

Doch wer es unter Zeitdruck mit der Entfernung von Schnee oder Eis von der Windschutzscheibe allzu leicht nimmt, lebt gefährlich. Autolenker, die sich auf ein „Guckloch“ verlassen, riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern können auch im Fall eines Kaskoschadens leer ausgehen!
 

„Kehrmuffel“, die sich mit einem Sehschlitz im Schneebelag auf der Windschutzscheibe begnügen und sich nicht darum scheren, dass sich der Schnee auf ihrem Fahrzeug türmt, gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer und verstoßen überdies gegen die Verkehrsvorschriften. Jeder Autolenker ist gesetzlich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor Fahrantritt komplett von Eis und Schnee zu befreien.

Wer durch Schnee oder Eis von seinem mangelhaft gereinigten Fahrzeug nachkommende Lenker gefährdet, riskiert bei Personenschäden hohe Strafen. Wird bei einem Unfall etwa wegen beeinträchtiger Sicht durch die Windschutzscheibe das eigene Fahrzeug beschädigt, steht wegen grober Fahrlässigkeit der eigene Kasko-Versicherungsschutz auf dem Spiel.

In jedem Fall empfiehlt es sich, auf die Dienste eines unabhängigen Versicherungsmaklerbüros zurückzugreifen. Die UVK wickelt im Fall eines Schadens in Ihrem Namen den Papierkrieg mit Ihrem Versicherungsunternehmen ab.


 
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