Familienbonus – ein Gewinn für alle Familien?

Sehr kontrovers wurden die Diskussionen um den kürzlich vom Parlament beschlossenen neuen Familienbonus geführt. Bis zu 1.500 € pro Kind soll er für Eltern wert sein. Finanzminister Hartwig Löger spricht von rund 1,5 Milliarden Euro an jährlichen Kosten für die Republik und der größten steuerlichen Entlastungsmaßnahme für Familien in der heimischen Geschichte. Kritiker der neuen Regelungen wiederum beklagen, dass etwa 500.000 von 1,7 Millionen Kindern nicht in den Genuss eines finanziellen Vorteils kommen werden.

 

Mit dem ab dem Jahr 2019 geltenden neuen Familienbonus werden Steuervorteile wie der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten abgeschafft. Wir haben für Sie nachgerechnet, wer nun tatsächlich in welchem Ausmaß von der neuen Gesetzgebung profitiert.

 

Nur Steuerentlastung, keine Direktzahlung

Der Familienbonus ist ein sogenannter „Steuerabsetzbetrag“. Herr Muster verdient beispielsweise 1.450 € netto pro Monat und müsste – ohne steuerliche Absetzmöglichkeiten – jährlich 1.806 € an Lohnsteuer bezahlen. Da Herr Muster aber Vater eines minderjährigen Kindes ist kann er sich den „vollen Familienbonus“ von seiner Steuerlast in Höhe von 1.500 € ab dem kommenden Jahr abziehen. Er bezahlt somit nur noch 306 € an Steuern.

 

Hätte Herr Muster ein zweites Kind würden ihm 3.000 € an Steuerabsetzbetrag zur Verfügung stehen. Da er aber aufgrund seines Einkommens keine so hohen Steuern zu zahlen hat kann er die maximale Entlastung nicht ausschöpfen. Bezieher von geringen Einkommen, die auch jetzt schon von steuerlichen Belastungen befreit sind, kommen somit nicht in den Genuss einer Entlastung. Mit der Ausnahme von „Alleinverdienern“ und „Alleinerziehern“, diese können auch bei sehr geringen Einkünften mit bis zu 250 € an Ersparnis rechnen.

 

Streichung von Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten

Eines vorweg. Es wird keine Familien geben, die durch den neuen Familienbonus weniger Ersparnis haben werden als vorher. Kinderfreibetrag und auch die Absetzmöglichkeit für Betreuungskosten haben steuerlich im Gegensatz zum Familienbonus umso besser gewirkt je höher das Einkommen war. Die Betreuungskosten (Kosten für Hort, Tagesmutter, Bastelgeld, etc.) waren allerdings nach oben gedeckelt und nur bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres absetzbar. Naturgemäß ist die Steuererleichterung für Familien, welche bislang keine oder nur sehr geringe Betreuungskosten absetzen konnten, mit dem neuen Familienbonus größer als in der aktuellen Regelung.

 

Wir haben für Sie die derzeitige und die zukünftigen Steuerentlastungen beispielhaft für eine Familie mit 2 Kindern (beide unter 10 Jahren) gegenübergestellt und hierbei jährliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1.200 € angenommen.

 

   

 

 

Tipp – Rechnen Sie sich Ihren Familienbonus online aus

Das Finanzministerium hat den „klassischen“ Brutto/Nettorechner um die Berechnungsmöglichkeit des neuen Familienbonus erweitert. Ab dem 18. Lebensjahr (sofern dann noch Familienbeihilfe für das Kind bezogen wird) wird der Familienbonus auf maximal 500 Euro pro Kind reduziert. Dementsprechend ist im Onlinerechner die Anzahl der Kinder nach Alter einzugeben. Hier geht’s zum Rechner.

 

 


 
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