Das sollten Sie noch zu Lebzeiten regeln

 

Auch wenn er unvermeidlich ist, mit dem eigenen Tod beschäftigt sich keiner gerne. Wenn man sich allerdings im Familien- und Freundeskreis umblickt: Niemand ist gegen Schicksalsschläge gefeit, die einem unerwartet und drastisch die Endlichkeit des Lebens vor Augen führen. Und mit der Vogel Strauß-Taktik leben die meisten in diesem Punkt ganz gut, dabei kann man seinen Lieben das Leben und sich selber das Sterben erleichtern. Denn trotz all der trüben Gedanken, die die Organisation des eigenen Ablebens vielleicht mit sich bringt, erleichtert es doch zu wissen, dass man seine Angehörigen nicht im Chaos hinterlässt.

 

 

Folgende Angelegenheiten sollten Sie noch in guten Zeiten regeln:

 

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie festlegen können, ob und welche medizinischen Behandlungen Sie erhalten möchten und ob lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen. In Kraft tritt wird eine Patientenverfügung, wenn ein Patient sich nicht mehr wirksam äußern kann und somit die Handlungsfähigkeit verloren geht.

 

Unterschieden wird zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung. Bei einer beachtlichen Patientenverfügung sollen Ärzte bei der Behandlung den Willen des Patienten berücksichtigen, sind aber nicht unter allen Umständen daran gebunden. Bei einer verbindlichen Patientenverfügung hingegen müssen sich Ärzte zwingend an die darin geäußerten Wünsche halten. Hierfür gibt es genaue Vorgaben über die Errichtung: Es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung erfolgen, abgelehnte Maßnahmen müssen ganz konkret beschrieben werden, die Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Errichten müssen Sie eine verbindliche Patientenverfügung vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt.

 

Vorsorgevollmacht

Wer nicht möchte, dass im Fall des Verlustes seiner Geschäftsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit andere Menschen für und über ihn entscheiden, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer als Bevollmächtigter an seiner statt entscheiden darf.

 

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist an gewisse formale Anforderungen gebunden: sie kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, fremdhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben (vor drei Zeugen) sein, oder vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Gericht errichtet werden.

 

Tipp: die Vorsorgevollmacht geht über eine Patientenverfügung hinaus und kann eine solche mit umfassen (wenn diese bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht errichtet wurde).

 

Testament

Ein Testament ist nötig, wenn man die gesetzliche Erbfolge verändern möchte: z.B. einen Alleinerben einsetzen, seinen Lebensgefährten mit einschließen oder jemanden enterben. Auch bei der Vererbung von größerem Vermögen kann man mit der Errichtung eines Testamentes Erbstreitigkeiten vorbeugen.

 

Unternehmer sollten immer ein Testament aufsetzen, um das Fortbestehen des Betriebes zu sichern.

 

Betreuung der Kinder

Für den Fall, dass ein Elternteil stirbt (oder gar beide) sollten Sie festlegen, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll - ansonsten entscheidet das Gericht, bei wem die Kinder zukünftig leben werden.

 

Beim Tod eines Elternteiles und zuvor gemeinsamen Obsorge fällt das Sorgerecht dem anderen Elternteil zu. Hatte der Elternteil das alleinige Sorgerecht oder sterben beide Eltern, dann gelten nahe Angehörige zwar als erste Ansprechpartner, das Sorgerecht geht aber nicht automatisch an diese über.

 

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, bei wem Ihre Kinder aufwachsen und verhindern, dass Gericht und Jugendamt über die Zukunft Ihrer Kinder bestimmen. Zusätzlich können Sie auch Personen explizit von der Vormundschaft ausschließen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Sorgerechtsverfügung um eine Art Testament, diese ist für das Gericht verbindlich (solange das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird).

 

Vollmachten

Mit einer Vollmacht können Sie ausgewählte Personen ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. So können Sie mit einer Bankvollmacht sicherstellen, dass nach Ihrem Tod das Konto nicht „eingefroren“ wird und jemand Zugriff darauf hat um weiter anfallende Kosten wie Miete, Handy, … zu begleichen.

 

Bestattung

Haben Sie konkrete Vorstellungen über Ihre Beisetzung, sollten Sie diese mit Ihren Angehörigen besprechen und auch schriftlich festhalten. Finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen können Sie mit einer Sterbe-Vorsorge vermeiden, oder einem dafür festgesetzten Betrag im Testament.

 

Dokumentenmappe

Der Tod eines geliebten Menschen versetzt Angehörige momentan in einen Ausnahmezustand, Trauer und Verlust müssen bewältigt werden. Für Organisatorisches und bürokratische Dinge fehlen oft Kraft und Nerven. Eine große Hilfe für Ihre Hinterbliebenen ist es, wenn Sie alle Dokumente, die Ihren Nachlass regeln helfen, in einer Dokumentenmappe sammeln. So müssen etwaige Verfügungen und Testament nicht erst mühsam zusammengesucht werden. Darüber hinaus können Übersichten über Online-Passwörter, Abonnements mit Zahlungsverpflichtungen, ... oder auch eine Liste mit den im Todesfall zu benachrichtigenden Personen eine große Hilfe sein.

 

 

Kennen Sie die 7-Grad-Regel?

 

Weniger und später: der erste Schnee lässt in den meisten Teilen Österreichs immer länger auf sich warten und auch die Schneemenge nimmt messbar ab. Doch unabhängig davon gilt ab 1. November in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bis 15. April Pkws und Klein-Lkws bis 3,5 Tonnen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Wer also nicht ohnehin mit Stichtag seine Reifen wechselt, sollte ab diesem Datum das Wetter genau beobachten. Leichter Nieselregen kann bei absinkenden Temperaturen schnell zu Straßenglätte führen – und dann muss das Auto mit Sommerreifen rein rechtlich in der Garage bleiben.

 

Vom richtigen Zeitpunkt: 7-Grad-Regel

Neben den rechtlichen Vorgaben lässt sich auch rein physikalisch nachvollziehen, warum bei kühleren Temperaturen der Winterreifen die bessere Wahl ist. Die für hohe Temperaturen ausgelegte, harte Gummimischung von Sommerreifen wird in der kalten Jahreszeit spröde und noch härter, der Reifen kann sich nicht mehr optimal der Fahrbahn anpassen und hat somit deutlich weniger Haftung. Winterreifen hingegen zeichnen sich durch eine weiche, elastische Gummimischung aus. Kombiniert mit einem von Lamellen durchzogenen Profil bietet er auch bei verschneiten, vereisten, von Laub verschmierten Fahrbahnen mehr Grip und damit einen entsprechend kürzeren Bremsweg. Fazit: liegen die Temperaturen (in der Nacht) ständig unter 7°C ist es ein guter Zeitpunkt, die Reifen zu wechseln.

 

Kennzeichnung und Mindestprofiltiefe

Damit ein Winterreifen auch als solcher gilt, muss er mit einer der folgenden Aufschriften gekennzeichnet sein: "M+S", "M.S.", "M&S", "MS" oder "M/S" und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. (Auch Ganzjahresreifen, die im Winter verwendet werden.)

 

Das sogenannte "Alpine-Symbol" hat derzeit in Österreich keine Gültigkeit. Allerdings aber in Deutschland: dort müssen ab 2018 alle neuen Reifen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein – also aufgepasst im Deutschen Eck! (Für ältere Reifen - produziert bis zum 31.12.2017 - gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.)

 

Am falschen Ende gespart

Ganzjahresreifen sind für viele eine kostengünstige Alternative zu Sommer- und Winterreifen. Diese sind allerdings nicht für alle Autofahrer geeignet, denn besonders auf winterlichen Fahrbahnen können sie nicht mit richtigen Winterreifen mithalten. Wer aber hauptsächlich in der Stadt oder schneearmen Gebieten unterwegs ist, oder bei extremer Schneefahrbahn das Auto stehen lassen kann, für den sind sie tatsächlich eine Überlegung Wert.

 

Griff in die Geldbörse

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneter Bereifung fährt, muss bei einer Kontrolle mit einer Strafe ab 35€ rechnen. Wer mit Sommerreifen an einem Unfall beteiligt ist, den trifft die umgekehrte Beweispflicht - das bedeutet, dass Sie beweisen müssen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre. Zusätzlich kann die Kaskoversicherung aufgrund "grober Fahrlässigkeit" eine Zahlung ablehnen oder kürzen.

 

Fazit

Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz und Ihre eigene Sicherheit durch eine falsche Bereifung am Fahrzeug!


 
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