Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien

Notfall

Rufnummer: 100 oder 112

INAMI (FR) / RIZIV (NL) / NIHDI (EN) / LIKIV (DE)
(Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung)

Telefon: +32 2 739 73 26 (Französisch)
Telefon: +32 2 739 75 73 (Niederländisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 70 67 (Französisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 73 15 (Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch)

E-Mail-Adresse: rir@riziv-inami.fgov.be
Website: www.riziv.be (Niederländisch) www.inami.be (Französisch)
Portal der belgischen Regierung – Gesundheit


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Ärztliche Behandlung müssen Sie unmittelbar bezahlen. Allerdings können Sie eine Erstattung von bis zu 75 % der Kosten beantragen, wenn Sie Ihre „Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp“ bei der Filiale einer Krankenversicherung Ihrer Wahl vorlegen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Bescheinigung („Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp“) mit Angabe des gezahlten Betrages erhalten.

Zahnärzte

  • Zahnärztliche Behandlung müssen Sie unmittelbar bezahlen. Allerdings können Sie eine Erstattung von bis zu 75 % der Kosten beantragen, wenn Sie Ihre „Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp“ bei der Filiale einer Krankenversicherung Ihrer Wahl vorlegen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Bescheinigung („Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp“) mit Angabe des gezahlten Betrages erhalten.

Krankenhausbehandlung

  • Sie können sich ohne ärztliche Überweisung an einen Facharzt Ihrer Wahl in jedem beliebigen Krankenhaus wenden.
  • Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (oder eine provisorische Ersatzbescheinigung) nicht vorlegen, werden Ihnen die Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Allerdings können Sie nachträglich unter Vorlage der Rechnung und eines Zahlungsbelegs (“Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp”) bei der Filiale einer belgischen Gebietskrankenkasse Ihrer Wahl eine Erstattung beantragen:

Verschreibungen

  • In der Apotheke müssen Sie eine ärztliche Verschreibung vorlegen.
  • Die Apotheke verlangt eine Rezeptgebühr. Die Eigenbeteiligung kann unterschiedlich hoch sein – zwischen 0 % und 80 % des Preises.
  • Achten Sie darauf, dass Sie in der Apotheke einen Beleg mit Angabe des Arzneimittels und des gezahlten Betrages erhalten. Mit diesem Beleg können Sie bei einer belgischen Krankenkasse eine Erstattung beantragen.

Krankenwagen

  • Ab dem 1. Januar 2019 wird Krankentransport (ausgenommen Flugrettung) nicht mehr von der belgischen Krankenversicherung erstattet. Unabhängig von der Entfernung müssen Sie eine Pauschale von 67,53 Euro bezahlen.

Flugrettung

  • Wenn Sie aus medizinischen Gründen per Hubschrauber transportiert werden müssen (Hubschrauber CHU Sart Tilman und AZ Sint-Jan Brugge), wird eine Pauschale zuzüglich einer Kilometergebühr fällig. Das öffentliche belgische Krankenversicherungssystem erstattet die Kosten zu 50 %.

Erstattung

Wenden Sie sich wahlweise an eine dieser Einrichtungen: „ziekenfonds“, „mutualité“ oder an einen anderen „organisme assureur“. Beantragen Sie die Erstattung mittels der EKVK oder eines von Ihrer Versicherung ausgestellten anderen Dokuments und bringen Sie die offiziellen Unterlagen bei, die Sie von der behandelnden Person oder Einrichtung erhalten haben (“Attestation de soins donnés/Getuigschrift voor verstrekte hulp”).

Verschreibungen

Weitere Informationen:

INAMI (FR) / RIZIV (NL) / NIHDI (EN) / LIKIV (DE)
(Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung)

Telefon: +32 2 739 73 26 (Französisch)
Telefon: +32 2 739 75 73 (Niederländisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 70 67 (Französisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 73 15 (Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch)

E-Mail-Adresse: rir@riziv-inami.fgov.be
Website: www.riziv.be (Niederländisch) www.inami.be (Französisch)

Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Belgien keine Erstattung beantragen konnten, holen Sie dies nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger nach.


Eigenbeteiligung

Weitere Informationen:

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung:

INAMI (FR) / RIZIV (NL) / NIHDI (EN) / LIKIV (DE)

Telefon: +32 2 739 73 26 (Französisch)
Telefon: +32 2 739 75 73 (Niederländisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 70 67 (Französisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 73 15 (Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch)

E-Mail-Adresse: rir@riziv-inami.fgov.be
Website: www.riziv.be (Niederländisch) www.inami.be (Französisch)


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Dialyse: Suche nach dem nächstgelegenen Dialysezentrum: Global Dialysis
  • Sauerstofftherapie: Erkundigen Sie sich bei einer örtlichen Apotheke.
  • Chemotherapie: Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle einer Gebietskrankenkasse – Website jeweils nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar.

Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse („ziekenfonds“, „mutualité“ oder „organisme assureur“)
  • Eine EKVK beantragen:
    • über ein Online-Formular
    • telefonisch
    • bei einer Zweigstelle Ihrer Krankenkasse

Wo nimmt man die EKVK an?

  • Fast alle Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser akzeptieren die EKVK.
  • Gesundheitsdienstleister (Arzt, Zahnarzt, Krankenpfleger usw.) oder ein Krankenhaus in Belgien finden:

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Belgien ausgestellten EKVK

Kontaktieren Sie Ihre belgische Krankenkasse:

INAMI (FR) / RIZIV (NL) / NIHDI (EN) / LIKIV (DE)

Wenn Sie nicht wissen, welche Ihre belgische Krankenkasse ist, wenden Sie sich an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung:

INAMI (FR) / RIZIV (NL) / NIHDI (EN) / LIKIV (DE)

Telefon: +32 336 34 92 (Niederländisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 73 23 (Französisch)
Telefon: +32 2 739 75 73 (Niederländisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 70 67 (Französisch, Englisch)
Telefon: +32 2 739 73 15 (Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch)

E-Mail-Adresse: rir@riziv-inami.fgov.be
Website: www.riziv.be (Niederländisch) www.inami.be (Französisch)

Seite weiterempfehlen