Corona-Einreisecheck

Sehr geehrte Reisende,

aktuell gelten im Zusammenhang mit COVID-19 spezielle Regelungen ausschließlich für Personen, die aus der Volksrepublik China einreisen.

Sie müssen bei der Einreise nach Österreich:
  • einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder,
  • ein ärztliches Zeugnis über eine Genesung nach einer in den letzten 90 Tagen erfolgten Infektion
mitführen.

Weiterführende Informationen

Einreisende aus der Volksrepublik China klicken bitte hier.

  1. Das ärztliche Zeugnis über eine Genesung muss entsprechend der Anlage H (II_4_2023__Anlage_H.pdf (bka.gv.at)) bzw. entsprechend der Anlage I (II_4_2023__Anlage_I.pdf (bka.gv.at)) ausgestellt sein, wobei volle Symptomfreiheit mindestens 48 Stunden vor Ausstellung des Attests vorliegen muss. Die Ausstellung darf frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. nach Symptombeginn erfolgen.

    Bei Personen, die weiterhin ein positives Testergebnis aufweisen, muss das ärztliche Zeugnis bestätigen, dass aufgrund der medizinischen Laborbefunde davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
  2. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für Personen, denen eine Testung aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann.
  3. Das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes ersetzt die Verpflichtung zur Vorlage eines der oben angeführten Nachweise nicht.
  4. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  5. Den gesamten Wortlaut der aktuellen COVID-19-Einreiseverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011903.


Letzte Aktualisierung: 10. Jänner 2023