Weihnachtseinkäufe: Einkaufen und zurückgeben? Gutschein abgelaufen?

 

Weihnachten ist für Überraschungen gut – doch nicht jede Überraschung kommt gut an: Die Enkelin ist der Rosa-Phase entwachsen; der Junior des Hauses frönt einem neuen Hobby; Schnitt oder Größe eines Kleidungsstücks passen nicht; ein heiß ersehntes Buch liegt dreifach am Gabentisch ... Fein, wenn man Unerwünschtes zurückgeben kann, doch ganz so einfach ist das nicht …

 

Zugeständnis versus Recht

Viele meinen, ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe erstandener Produkte zu haben – nur stimmt das leider nicht, sofern man den Kaufvertrag vor Ort abgeschlossen hat. Viele Geschäfte räumen ihren Kunden allerdings freiwillig die Möglichkeit dazu ein – gesetzlich verankert ist sie nicht und statt Geld zurück gibt es meist einen Gutschein.


Anders beim Online-Kauf: Hier hat man üblicherweise 14 Tage Zeit, die Ware samt formloser Erklärung zurückzusenden. Ausnahmen sind versiegelte und bereits geöffnete DVDs oder personalisierte Waren etwa mit Wunschgravierung.

 

Gewährleistung versus Garantie

Weist das Produkt einen Mangel auf, stehen Ihnen jedoch sehr wohl die Behebung des Schadens oder Ersatz zu, eventuell auch Preisminderungen oder Rückerstattung des Kaufpreises. Dieses Recht auf Gewährleistung kann vom Händler keineswegs ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Eine vertragliche Garantie hingegen ist freiwillig und beinhaltet jene Zusagen, die in den Bedingungen angeführt sind. Der Umfang ist je nach Unternehmen unterschiedlich und kann bis zur garantierten Geldrückgabe reichen.

 

Tipps zur Weihnachtsfreude

Informieren Sie sich vorsorglich schon beim Kauf, ob und bis wann Sie die Ware umtauschen können. Zwei Wochen für die Rückgabe reichen mitunter nicht: Erstehen Sie Ihre Geschenke nicht erst „am letzten Abdruck“, ist die eingeräumte Frist bereits abgelaufen, bevor das Päckchen am Weihnachtstag geöffnet wird. Oder die Beschenkten kehren nach den Feiertagen so spät aus dem Urlaub zurück, dass sie nicht mehr rechtzeitig handeln können … Vereinbaren Sie – am besten schriftlich auf der Quittung – vorsorglich eine verlängerte Rückgabefrist, damit die Freude am Fest ungetrübt bleibt!

 

Ein Gutschein passt immer, doch hält er auch ewig …?

Geschenk-Gutscheine haben besonders zur Weihnachtszeit Hochsaison. Doch sogar die kleinen Wunscherfüller können schnell zum Ärgernis werden, denn nicht selten heißt es dann beim Einlösen: Dieser Gutschein ist abgelaufen! Aber, darf das überhaupt sein? Nein! Gekaufte Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig und auch wenn viele Unternehmen versuchen, die Geltungsdauer einzuschränken, ist eine kürzere Befristung nur mit einem triftigen Grund erlaubt und meist unzulässig!

 

Unser Tipp

Es kann schnell passieren, dass man recht hat, aber nicht Recht bekommt – hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Digitale Vignette: Achtung bei Kennzeichenwechsel

 

Digital oder geklebt – diese Frage konnten sich letzten November Autobahnbenützer vor dem Vignettenkauf zum ersten Mal stellen. Viele Autofahrer haben sich für die bequeme digitale Variante entschieden – wir haben uns angesehen, ob im Fall der Autobahnvignette neu gleich besser war.

 

Kein lästiges Schaben und Kratzen, kein zusätzliches Pickerl auf der Windschutzscheibe und nur 1 Vignette für Wechselkennzeichen: einige der augenscheinlichsten Vorteile der digitalen Vignette. Einige Nachteile traten allerdings erst im Laufe des Jahres zu Tage, die vorher vielleicht bekannt waren, aber von den Konsumenten nicht bedacht wurden.

 

Die digitale Vignette ist anders als die Klebevariante nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Meldet man sein Fahrzeug ab und ein anderes Auto mit neuem Kennzeichen an, muss man auch eine neue Vignette erwerben. Ein Kennzeichen-Wechsel ist nach Beginn der Gültigkeit der Vignette nur möglich bei Umzug in einen anderen politischen Bezirk, Bezirkszusammenlegung, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, bei Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens oder nach einem Totalschaden. Allerdings wird die Gültigkeit in keinem Fall automatisch übertragen – Sie müssen die Vignette in diesen Fällen ummelden!

 

Planen Sie für 2019 einen Fahrzeugwechsel sollten Sie sich also Gedanken über die Wahl der richtigen Vignetten-Variante machen. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, sich auf Antrag ein Kennzeichen bis zu sechs Monate nach der Abmeldung des Fahrzeuges freizuhalten (§43 Abs 3 KFG) und somit kann für diesen Zeitraum die Gültigkeit der Vignette aufrecht erhalten werden.

 

Falls Sie sich für 2019 für eine digitale Vignette entscheiden, bitte nicht vergessen, dass die Gültigkeit der Vignette erst 18 Tage nach dem Kauf in Kraft tritt. Wem das zu lange dauert, kann die digitale Vignette auch in einem ÖAMTC-Stützpunkt erwerben, diese ist dann sofort mit dem Kauf gültig.

 

O Tannenbaum: So bringen Sie Ihren Baum sicher nach Hause

 

Damit der Transport des Christbaumes nicht zu einer „schönen Bescherung“ wird, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:

 

  • Wird der Tannenbaum auf dem Dach transportiert, dann unbedingt mit Spanngurten festzurren. Expander reichen nicht aus, um den Baum ausreichend zu fixieren.
  • Auch wenn Sie den Weihnachtsbaum im Wageninneren transportieren, sollten Sie ihn befestigen. Achten Sie darauf, dass die Sicht des Fahrers nicht durch den Baum eingeschränkt wird.
  • Kennzeichen und Beleuchtung müssen sichtbar sein.
  • Beachten Sie die generellen Vorschriften für Ladungen, z.B. die richtige Kennzeichnung, wenn der Baum über das Auto hinausragt.

 

 

 


 
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