Wappnen Sie sich gegen kommende Unwetter: Ist Ihr Versicherungsschutz sturmfest?

 

Die länger werdenden Tage und die steigenden Temperaturen läuten leider nicht nur den Frühling, sondern auch die Unwetter-Saison ein. Stürme werden hierzulande häufiger und heftiger. Um sich vor Risiken und Schäden weitgehend zu schützen, gibt es ein paar Dinge zu bedenken.

 

Vor dem Sturm

Kündigt sich ein Unwetter an, sollten Sie umgehend Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen treffen:

  • Gartenmöbel und lose Gegenstände (Mülltonne, Wäscheständer, Gartenwerkzeug, …) festbinden oder in Gartenhütte oder Keller verstauen
  • Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
  • Markisen einziehen
  • Fahrzeuge, wenn möglich in der Garage oder einem Unterstand parken
  • Poolabdeckung schließen und verriegeln, Outdoor-Trampolin sichern
  • Haustiere in Sicherheit bringen

 

Nach dem Sturm

Ist das Unwetter nicht vorbeigezogen, ohne einen Schaden zu hinterlassen, dann melden Sie uns diesen so schnell wie möglich. Dokumentieren Sie den Schaden, erstellen Sie eine Liste mit beschädigten Gegenständen, machen Sie Fotos – eine umfangreiche und detaillierte Schadenaufzeichnung vereinfacht die Abwicklung mit der Versicherung. Sorgen Sie danach dafür, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt, verschließen Sie beispielsweise kaputte Fenster provisorisch oder lassen Sie abgedeckte Dächer mit einer Plane abdecken. Achten Sie bei diesen Maßnahmen darauf, dass die Spuren des Schadens selbst nicht beseitigt werden, falls die Versicherung den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten lassen möchte.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig?

#1) Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Haus, die durch einen Sturm verursacht werden. Von einem Sturm spricht die Versicherung bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h. In der Regel nicht übernommen werden Schäden, die durch leichtere Winde entstehen, oder die wegen der Nicht-Einhaltung von entsprechenden Vorkehrungen entstanden sind, etwa weil die Markise nicht eingefahren wurde.

 

#2) Die Haushaltsversicherung übernimmt Schäden, die ein Sturm an Hausrat oder Einrichtungsgegenständen angerichtet hat. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn es nach dem Bruch einer Fensterscheibe in die Wohnung regnet und dabei Holzmöbel beschädigt werden.

 

#3) Die Teil- oder Vollkasko übernimmt – je nach Leistungsumfang – Schäden, die der Sturm am Fahrzeug anrichtet.

 

Nichts vergessen?

Versichert ist das, was in der Polizze und in den Bedingungen steht. Gehen Sie sicher, dass sich der Versicherungsschutz auch auf Pool, Gartenhaus, Glashaus und ev. Nebengebäude erstreckt. Vergessen Sie auch nicht auf Verglasungen, Lichtkuppeln und Schwimmbad-Abdeckungen. Bewegliche Sachen im Außenbereich, wie Grill oder Gartenmöbel, sind nicht in allen Polizzen von vornherein inkludiert.

 

Fazit

Kaum ein Wetterphänomen ist unberechenbarer als ein Sturm. So schnell er kommt, so schnell kann er auch enormen Schaden anrichten. Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit der richtigen Versicherung. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Absicherung für Ihr Heim sicherzustellen.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler

 

6200 Jenbach, Quellenweg 4
Offenlegungs-/Informationspflicht

+43 5244 622 26
+43 5244 622 26-22

 

office@steinlechner.at
www.steinlechner.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements