Familienbonus Plus (FB+)  

Der Familienbonus Plus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der ab dem Veranlagungsjahr 2019 den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.

Höhe bis 2021

HÖHE bis zum 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:

  • € 1.500,00* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €     125,00* für jedes Kind pro Monat

HÖHE nach dem 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:

  • €   500,16* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €      41,68* für jedes Kind pro Monat

Höhe für 2022 und 2023

HÖHE bis zum 18. Geburtstag

ab Jänner 2022

€ 2.000  für jedes Kind pro Jahr bzw.
€ 166,68* für jedes Kind pro Monat

HÖHE nach dem 18. Geburtstag

ab Jänner 2022

€  650 für jedes Kind pro Jahr bzw.
€  54,18* für jedes Kind pro Monat

Ab dem Kalenderjahr 2024 erhöht sich der Familienbonus Plus für jedes Kind nach dem 18. Geburtstag und beträgt bis zu 700 Euro pro Jahr bzw. bis zu  58,34 Euro für jedes Kind pro Monat. Der Familienbonus Plus für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag bleibt unverändert auf bis zu  2.000 Euro pro Jahr bzw. bis zu 166,68 Euro monatlich. 

*) Indexierung: Für Kinder, die den ständigen Aufenthalt außerhalb von Österreich, aber innerhalb der EU, EWR bzw. Schweiz haben, wird die Höhe des Familienbonus vom Preisniveau des Aufenthaltslandes bestimmt.

Mehr zur Indexierung im Gesetzestext .

Voraussetzungen

  • für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen
  • das Kind hat ständigen Aufenthalt in EU, EWR oder Schweiz
     (d.h. kein Familienbonus für Kinder außerhalb EU, EWR und Schweiz) 

Aufteilung zwischen den Eltern


Wahlfreiheit zwischen den Eltern

Die Wahlfreiheit gewährt Eltern Spielraum, den Steuervorteil optimal zu nützen. Bei mehreren Kindern können Sie auch entscheiden, welche Variante für welches Kind (z. B.: Halbe/Halbe für ein Kind und ein ganzer Familienbonus Plus für das andere Kind) gewählt wird.

Die Wahlfreiheit gilt grundsätzlich auch für getrenntlebende Eltern.

Bei gleichbleibenden Verhältnissen, ist der Familienbonus Plus pro Kind jedenfalls einheitlich für das gesamte Kalenderjahr zu beantragen: z.B. nicht ein ganzer Familienbonus Plus von Jänner bis Mai und ein halber Familienbonus Plus ab Juni.

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