Starten Sie 2024 sicher: aktuelle Werte als Grundlage

 

Firma versichert, Thema abgehakt? Bleiben Sie lieber am Ball und passen Sie Ihre Polizzen bei veränderten Ausgangswerten an, damit Versicherungssummen nicht zu niedrig oder Prämien zu hoch sind.

 

Das Versicherungsprinzip

Die Höhe der Versicherungssumme sollte stets den tatsächlichen Werten im Unternehmen entsprechen. Steigt der Wert des Vermögens bzw. der versicherten Gegenstände, müssen auch Versicherungssummen entsprechend erhöht werden, damit eintretende Schäden vollständig abgedeckt sind – besonders wichtig ist das etwa bei Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherungen. Bei Unterversicherung kann die Entschädigung vom Versicherer anteilig gekürzt werden, den Rest der Kosten muss die Firma selbst übernehmen.

 

Versicherungssumme ausschlaggebend

Auch die Absicherung von Firmeneinnahmen, beispielsweise bei einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung, ist an eine ausreichende Versicherungssumme gekoppelt – sie sollte jedenfalls dem aktuellen oder zu erwartenden Gewinn samt fortlaufenden fixen Kosten entsprechen. Bei einem Betriebsstillstand etwa nach einem Feuer werden dann die Kosten für z. B. Material, Gehälter und Löhne sowie entgangene Gewinne im vereinbarten Haftungszeitraum übernommen. Bei zu geringer Versicherungssumme sind solche Fixkosten womöglich nicht abgedeckt und das Unternehmen gerät in Schieflage. Auch die entstehenden Mehrkosten (z. B. Kosten für ein Ausweichlokal bis zum Wiederaufbau) können in so einem Fall versichert werden.

 

Aktualisierungen vornehmen

Unternehmen sind gut beraten, vereinbarte Versicherungssummen regelmäßig auf Plausibilität zu prüfen. Wurden neue Anlagen angeschafft, haben sich Inventar oder Bestände verringert oder sonstige relevante Kennzahlen wie Umsatz oder Gewinn verändert, sollten die Abweichungen unbedingt an uns als Ihren Versicherungsbetreuer gemeldet werden – ebenso, wenn die Zahl der Mitarbeiter gestiegen oder gesunken ist; vor allem, wenn etwa bei Betriebshaftpflichtversicherungen die Anzahl der Beschäftigten oder die Lohnsumme als Grundlage für die Prämienberechnung dient. Nur so kann die Gefahr einer Unterversicherung vermieden werden.

 

Auf „erstes Risiko“ & Co

Bestimmte Klauseln in Verträgen minimieren Unterversicherungsrisiken. Auf „erstes Risiko“ lässt sich eine Wertgrenze für Vorräte oder bestimmte Gegenstände festlegen, bis zu der jedenfalls Versicherungsschutz besteht – ein Schaden über diese Grenze hinaus ist nicht gedeckt.

Sogenannte Wertanpassungs- oder Wertzuschlagsklauseln kommen meist bei Gebäuden und Betriebseinrichtungen zum Einsatz; dabei werden Versicherungssummen entweder automatisch oder nach individuell vereinbartem Prozentsatz an Preisentwicklungen angepasst.

Mitunter lässt sich ein prozentueller Anteil der Versicherungssumme oder ein festgelegter Betrag auch als Vorsorge mitversichern. Bei so einer Vorsorgevereinbarung werden Schäden vollständig bezahlt, sofern sie Versicherungs- und Vorsorgesumme zusammengenommen nicht übersteigen.

 

Gut gerüstet ins neue Jahr

Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, auch in Versicherungsbelangen Bilanz zu ziehen und anhand vorliegender aktueller Kennzahlen entsprechende Anpassungen bei den Verträgen vornehmen zu lassen. So bleiben Unternehmen auch im neuen Jahr optimal abgesichert.

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