Kurz und knapp: Informationen im Überblick

 

 

⇒ Förderprogramm KMU.DIGITAL – bis zu 9.000 € Fördergeld

KMU.DIGITAL fördert die individuelle Beratung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU) durch zertifizierte Expertinnen und Experten zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT-und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung. Gefördert wird anschließend auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte mit Hilfe von Neuinvestitionen.

 

Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

 

Nutzen Sie die Chance der Digitalisierung – alle Infos dazu finden Sie -> HIER

 

⇒ Die neue NoVA ab 1.7.2021

Ab 1.7.2021 gelten für alle PKW, für die nach dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, folgende neue Regelungen:

  • Absenkung des CO2-Abzugsbetrages auf 112 g/km und des Malus-Grenzwertes auf 200 g/km
  • Erhöhung des Malusbetrages von 40 € auf 50 € und des Höchststeuersatzes von 32% auf 50%
  • Neue Berechnungsformel für PKW: CO2-Emissionswert in g/km – 112) : 5 = Steuersatz in Prozent
Auch leichte LKW, Kastenfahrzeuge, Pick-Ups etc. (Nutzfahrzeuge der Klasse N1) unterliegen nun der NoVA:
  • Berechnugsformel: CO2-Emissionswert in g/km – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent
  • Malus-Grenzwert: 253 g/km
  • Malusbetrag: 50 €

Gut zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung.

 

Von der NoVA befreit sind:

  • Elektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung
  • Oldtimer
  • Vorführwagen von Fahrzeughändlern
  • Einsatzfahrzeuge
  • Tageszulassungen
  • Diplomatenfahrzeuge

 

⇒ Erkrankung eines Mitarbeiters im Urlaub oder Zeitausgleich

#1 Erkrankung/Unfall im Urlaub

Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines vereinbarten Urlaubes, so werden die auf Werktage fallenden Krankheitstage nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet.

 

Die Krankheit unterbricht den Urlaub allerdings nur dann, wenn die Krankheit drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) gedauert hat.

 

Voraussetzung: Erkrankung oder Unfall dürfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.

 

→ Mehr Information

 

#2 Erkrankung/Unfall während des Zeitausgleichs

Ein Arbeitnehmer, der während des Zeitausgleichs erkrankt, verbraucht – im Gegensatz zu Urlaubstagen – sein Zeitguthaben.

 

Zeitausgleich stellt eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht dar und gilt somit als Freizeit. Der Arbeitnehmer hat an diesen Tagen keine Arbeitsverpflichtung – er muss nicht zur Arbeit erscheinen, es kann also an diesen Tagen keine Arbeitsverhinderung entstehen. Nicht die Erkrankung im Zeitausgleich bewirkt den Entfall der Arbeitsleistung, sondern die mangelnde Arbeitsverpflichtung aufgrund der vorgeleisteten Arbeit des Dienstnehmers. Das Zeitguthaben gilt somit als konsumiert.

 

→ Mehr Information

 

⇒ Sommerzeit – Zeit für Ferialjob und Praktikum

Der Weg zurück zur Normalität bringt nicht nur sämtliche Öffnungsschritte im Alltag. Auch Schüler und Studenten haben nun die Chance ihr vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich die Urlaubskasse aufbessern.

 

Aber Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob: Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der unterschiedlichen Beschäftigungsformen berücksichtigt werden.

 

 

→ Leitfaden „Praktika“ der ÖGK

 

 

⇒ Senkung der Umsatzsteuer auf 5 Prozent verlängert bis 31.12.2021

Der ermäßigte Steuersatz für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung, Publikationen und Kultur wurde bis 31.12.2021 verlängert.

 

Der ermäßigte Steuersatz betrifft die Abgaben von Speisen und Getränken und Übernachtungen.

 

Im Bereich Publikationen und Kultur werden folgende Waren befristet mit 5% besteuert:

  • Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke
  • Elektronische Publikationen
  • Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- und Malbücher für Kinder
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt
  • Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wanderkarten
  • Gemälde und Zeichnungen, vollständig von Hand geschaffen, Collagen
  • Originalstiche, - schnitte und –steindrucke
  • Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst
  • Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Künstlerische Fotografien

 

Ebenso folgende Leistungen:

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind
  • Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere Orchester, Musikensembles und Chöre (auch für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer)
  • Filmvorführungen
  • Der Besuch von botanischen oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
  • Zirkusvorführungen
  • Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller

 

Achtung: Der begünstigte Steuersatz gilt nicht mehr für periodische Druckschriften wie z. B. Zeitungen.

 

Tipp: Antworten auf häufige Fragen finden Sie → HIER

 

 

 


 
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