Unfallschutz für Selbständige auch im Homeoffice?

 

Die jüngsten Diskussionen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice haben auch bei selbständig Erwerbstätigen einige Fragen aufgeworfen. Bei zahlreichen Kleinunternehmen ist schließlich arbeiten in den eigenen vier Wänden seit jeher die Regel und nicht die Ausnahme. Grundsätzlich gilt und galt für alle Berufsgruppen: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn das Unglück in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Erwerbstätigkeit steht.

 

Wenn beispielsweise eine Physiotherapeutin bei der Behandlung einer Patientin unglücklich stürzt und daraus eine dauernde Invalidität davon trägt, ist es unerheblich, ob das im provisorisch adaptierten eigenen Wohnzimmer passiert oder in externen Räumlichkeiten. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern werden die elementaren Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern mit einheitlichen, verhältnismäßig geringen Summen abgegolten. Doch selbst diese kommen nur selten zur Auszahlung. Bei den meisten Unglücken erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung.

 

Nur rund 20 Prozent der Unfälle gesetzlich gedeckt

Weitestgehend erstrecken sich Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur auf die berufliche Tätigkeit und den direkten Weg dorthin. Bei Selbständigen sind gerade bei Verkehrsunfällen Streitigkeiten mit der Sozialversicherung vorprogrammiert. Speziell wenn es um die Frage geht, ob eine Autofahrt überwiegend beruflich oder privater Natur vorgenommen wurde. Wurde beispielsweise ein mit seinen Kunden privat befreundeter Installateur im Zuge einer Einladung zu einer Grillparty gebeten, einen tropfenden Wasserhahn zu reparieren und verunglückt er auf dem Weg dorthin, wird die Sozialversicherung aufgrund des überwiegend privaten Charakters des Besuchs versuchen, eine Leistung abzulehnen.

 

Generell waren aber im Jahr 2019 von den insgesamt 783.850 registrierten Unfällen in Österreich mit Todesfolgen oder zumindest Spitalsaufenthalt nur 20,42 Prozent bzw. 160.038 Fälle in die Zuständigkeit der gesetzlichen Versicherung gefallen bzw. standen in kausalem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Die meisten Unfälle passierten 308.600 Personen (39,37 Prozent) im Haushalt.

 

Unfallrente als wichtigster gesetzlicher Leistungsbaustein

Unabhängig ob der Unfall während der Berufsausübung oder in der Freizeit passiert, gibt es medizinische Versorgungsleistungen zumindest aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur bei einem Arbeitsunfall dagegen kann bei schwerer, dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit als Abfederung potenzieller Einkommensrückgänge mit einer monatlichen, lebenslangen Rentenleistung gerechnet werden. Je höher die dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von einem Gutachter ermittelt wird, desto höher wird die monatliche Leistung zugestanden. Wenn das Sachverständigengutachten einem Erwerbstätigen allerdings weniger als 20 Prozent Einschränkung zuspricht, gibt es weder eine Renten- noch eine sonstige Geldleistung. Im Gegensatz zu verhältnismäßig klaren Regelungen und auch deutlich großzügigerer Anerkennung von Invaliditätsgraden bei privaten Unfallversicherungsprodukten hat der Gesetzgeber ein relativ undurchschaubares Regelwerk für Leistungsfälle.

 

Leistungsbeispiel für selbständig Erwerbstätige:

Die Bemessungsgrundlage für die monatliche Rentenleistung stellt ein fiktives jährliches Bruttoeinkommen des Selbständigen von 21.155 € dar. Angenommen ein selbständig tätiger Fluglehrer verliert die Sehkraft eines Auges. Die Sozialversicherung (SVS) würde die Minderung der Erwerbsfähigkeit mit 25 Prozent bewerten.

 

Berechnung Unfallrente: 21.155 € x 25 % = 5.289 €, gekürzt um ein Drittel = 3.526 € pro Jahr, wird lebenslang und abgabenfrei als Unfallrente monatlich mit 252 € (14 x pro Jahr) ausbezahlt. Es spielt hier berufsabstrakt keine Rolle, dass der Fluglehrer mit der Sehkraft eines Auges seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

 

Freiwillige Höherversicherung für Selbständige

Der monatliche Beitrag in der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt für Selbständige – im Gegensatz zur Kranken- und Pensionsversicherung – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen bzw. Unternehmensgewinn pauschal 10,42 € pro Monat. Auf Antrag bei der Sozialversicherung der Selbständigen kann die Bemessungsgrundlage (= fiktives Einkommen zur Berechnung der Leistungshöhe der Unfallrente) wie folgt von der Basisleistung mit 21.155 € erhöht werden:

 

Zusatzbeitrag 10,09 € pro Monat (Stufe 1): Bemessungsgrundlage: 34.594 €

Zusatzbeitrag 15,16 € pro Monat (Stufe 2): Bemessungsgrundlage: 41.413 €

 

Tipp – Private Unfallversicherung als Existenzabsicherung

Selbständige verfügen im Vergleich zu Arbeitnehmern generell über teils sogar signifikant geringe Leistungsansprüche im gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Da die meisten Unfälle ohnehin in der Freizeit passieren und die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht greift, ist eine private Absicherung besonders wichtig. Die individuellen Bausteine von privaten Vorsorgen ermöglichen auch eine maßgeschneiderte Absicherung von Unternehmern mit deren individuellen Risiken. Sehr gerne beraten wir Sie zu diesen umfassenden und wichtigen Absicherungsmöglichkeiten.

 

(Datenquelle: SVS, Kuratorium für Verkehrssicherheit)

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