KundenInfo 02.16


Verkehrsunfall – wüssten Sie genau, was zu tun ist?

 

Die Führerscheinprüfung ist schon lange her, manches vergessen, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist oder man steht nach einem Crash unter Schock – da schadet es nicht, eine Checkliste parat zu haben: im Kopf oder im Handschuhfach.

 

Unfallstelle sichern

Die Absicherung der Unfallstelle verhindert Folgeunfälle. Schalten Sie als Beteiligter oder dazukommender Verkehrsteilnehmer das Warnblinklicht ein, bei Dunkelheit auch die Fahrzeugbeleuchtung. Das Anlegen der Warnweste vor dem Aussteigen ist auf Autobahnen und Landstraßen Pflicht. Stellen Sie dann ein Warndreieck auf – Abstand im Ortsgebiet rund 50 Meter, außerhalb 150 und auf Autobahnen rund 250 Meter vor der Unfallstelle. Und während Sie auf Hilfe warten, tun Sie das nicht im Auto, sondern hinter den Leitplanken!

 

Rettungsmaßnahmen einleiten - Notruf 144 (Österreich) oder 112 (EU-weit)

Fordern Sie Rettungskräfte an, wenn es Verletzte gibt. Geben Sie Ihren Namen und den Unfallort an, die Zahl der Verletzten sowie die vermutlichen Verletzungen und wie viele Personen/Fahrzeuge am Unfall beteiligt sind. Bis zum Eintreffen der Rettung sind Sie zur Leistung zumutbarer Hilfe verpflichtet, Verletzte sind je nach ihrem Zustand aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Verstöße wegen unterlassener Hilfeleistung werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen belangt, es kann Ihnen auch der Führerschein entzogen werden.

 

Polizei verständigen - Notrufnummer 133

Sind Personen zu Schaden gekommen, müssen Sie jedenfalls die Polizei verständigen. Bei reinen Sachschäden genügt es zwar, wenn alle Unfallbeteiligten Namen und Adressen austauschen, allerdings ist das nicht immer möglich: Wenn Sie etwa einen Laternenpfahl oder ein parkendes Auto angefahren haben, warten Sie entweder auf den Geschädigten oder verständigen Sie unverzüglich die Polizei, ansonsten begehen Sie Fahrerflucht – auch bei verspäteter Meldung! In diese Fall drohen ebenfalls hohe Geldstrafen sowie versicherungsrechtliche Nachteile.

 

Unfalldaten & Versicherungsmeldung

Zur Schadensregulierung ist die umfassende Unfalldokumentation wichtig. Notieren Sie Namen und Adressen von Unfallgegnern und -zeugen sowie amtliche Kennzeichen und halten Sie den Unfallhergang schriftlich fest, am besten mit Fotos und Skizzen bzw. anhand des „Europäischen Unfallberichts“, den Sie im Auto mitführen sollten. Geben Sie vorab kein Schuldbekenntnis ab und melden Sie uns den Unfall auch dann, wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind!

 

Nützliche Links

Übersicht zum Verhalten bei Unfällen: Erste-Hilfe-Karte oder www.help.gv.at

Ratgeber Ausland: Unfall im EU-Ausland oder Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Erste-Hilfe-Kurse: Österreichisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst, Grünes Kreuz
APP-Tipp: kostenlose Erste-Hilfe-App zum Herunterladen
Nützliche Formulare zum Download: Europäischer Unfallbericht + Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Auskunft zu KFZ-Versicherungsdaten: Versicherungsverband Österreich oder Tel. 01711 560

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter


 
Newsletter weiterempfehlen 
Armin Bayer
A-4840 Vöcklabruck, Feldgasse 8

Telefon
+43 (0)7672 - 25525
Telefax
+43 (0)7672 - 25505-23
E-Mail
bayer@hvm.at
Webseite
bayer.hvm.at


Informationen laut § 5 E-Commerce-Gesetz
 


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden.

Die Informationen wurden von Armin Bayer als Erfüllungsgehilfe der HVM Versicherungsmakler GmbH (4842 Zell am Pettenfirst 26) mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem können weder Armin Bayer noch die HVM Versicherungsmakler GmbH irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


(Fotos: iStockphoto)
 

Datenschutzerklärung