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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie in der heutigen Newsletter-Sonderausgabe über eine gesetzliche Änderung informieren, die für Sie von Interesse sein könnte. Für Fragen dazu stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ab 01.05.2016: Die private Krankenversicherung wird schmerzlich teurer!

 

In puncto Gesundheitsversorgung leben wir in Österreich noch immer auf einer Insel der Glückseligen. Alle in Österreich lebenden Menschen erhalten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor eine sehr gute medizinische Grundversorgung.

 

Aber befragt man Menschen, die in den letzten Jahren im Krankenhaus waren, so hat sich die Situation deutlich verändert, und das leider nicht nur zum Positiven. Viele Patienten beklagen sich über die fehlende persönliche Betreuung, die langen Wartezeiten auf Untersuchungen oder Operationen und das immer öfter aufkommende Gefühl, nur mehr „eine Nummer zu sein“.

 

Leider ist das nicht nur eine Meinung Einzelner, sondern das Resultat der heutigen Zwei-Klassen-Medizin in Österreich. All jene, die in Zukunft auf eine erstklassige Gesundheitsversorgung vertrauen möchten, sollten über den Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung nachdenken.

 

Eine schnelle Entscheidung ist in diesem Fall noch bares Geld wert. Durch die Senkung des sog. Rechnungszinssatzes durch die Finanzmarktaufsicht wird nämlich der Abschluss eines Neuvertrages bzw. die Ergänzung eines bestehenden Vertrages mit 01. Mai 2016 erheblich teurer.

 

Konkret heißt das für Sie: Sie werden in Zukunft für die gleiche Leistung mehr Prämie bezahlen müssen. Einzelne Versicherer sprechen davon, dass bestimmte Produkte (bei gleicher Leistung) um bis zu 15% teurer werden. Zur Info: bestehende Verträge sind nicht betroffen!

 

Damit auch Sie noch von den günstigeren Prämien profitieren, muss Ihr Antrag bis 31.03.2016 bei der Versicherung eingereicht sein. Geben Sie uns daher bitte relativ rasch Bescheid, wir melden uns umgehend.



JA, ich bin interessiert und
möchte einen Termin

 

Kanzlei Wienerrroither
 

 

A-2320 Schwechat, Brauhausstraße 8 / 2. Stock
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 1 706 51 51
+43 1 706 51 51-4

 

office@vvv.co.at
www.vvv.co.at
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