Richtig oder Falsch?

 

Winterreifen im Sommer zu fahren ist verboten!

Falsch! Gesetzlich verboten ist es in Österreich nicht, allerdings auch nicht ganz ungefährlich.

 

Der Winter ist vorbei, Schneefahrbahnen sind für heuer Geschichte, die Winterreifen werden bis zum nächsten Einsatz eingelagert. Was aber, wenn die Winterreifen keine weitere Saison mehr überstehen würden? Hier ist es immer noch gängige Praxis, die Reifen im Sommer "fertig" zu fahren. Doch Sparsamkeit ist hier fehl am Platz.

 

Jeder Meter zählt

Winterreifen sind für die Fahrbedingungen im Sommer einfach nicht gemacht. Die hohen Temperaturen setzen der für Eis und Schnee konzipierten Gummimischung erheblich zu, die Reifen verlieren zunehmend an Grip. Konkret bedeutet das bei einer Vollbremsung von 100 km/h einen bis zu 16 Meter längeren Bremsweg und damit, ob man rechtzeitig vor einem Hindernis zum Stehen kommt oder nicht.

 

Nichts gespart

Durch die weiche Gummimischung geben die Reifen bei hohen Temperaturen nach und man hat den gleichen Effekt wie bei Reifen mit zu geringem Luftdruck. Die dadurch verminderte Rollfähigkeit führt zu einem erhöhten Spritverbrauch und verstärkt den Verschleiß der Reifen enorm.

 

Vorsicht in Italien

Wer sich nach dem 15. Mai mit Winterreifen in das beliebte Urlaubsland aufmacht, muss eventuell mit empfindlichen Strafen rechnen. Denn anders als in Österreich gibt es hier ein gesetzliches Verbot für manche Winterreifen im Sommer. Um sich hier unnötigen Ärger zu ersparen, empfiehlt es sich in jedem Fall die Sommerreifen zu montieren.

 

Fazit

Auch wenn es offiziell keine Sommerreifenpflicht gibt, wer im Sommer mit Winterreifen unterwegs ist riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch den Versicherungsschutz. Kann bei einem Unfall eindeutig nachgewiesen werden, dass dieser mit Sommerreifen nicht passiert wäre, könnte das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und bedeutet unter Umständen eine Leistungskürzung oder sogar -verweigerung der Versicherung.

 

10 häufige Irrtümer bezüglich Reisedokumenten

 

Reisepass, Personalausweis oder reicht der Führerschein? Welche Reisedokumente benötigt man wirklich, wenn man sich ins Ausland begibt? Die bevorstehende Urlaubszeit und teilweise wieder aufgenommenen Grenzkontrollen konfrontieren uns verstärkt mit dieser Frage und auch den Irrtümern, die rund um das Thema existieren und sich hartnäckig festgesetzt haben.

 

1. "Bei Reisen innerhalb der EU brauche ich keine Reisedokumente mitführen."

Das ist leider falsch! Selbst als EU-Bürger muss man bei Reisen innerhalb der EU immer einen Reisepass bzw. Personalausweis mitführen und sich immer ausweisen können. Das gilt für alle EU-Länder, egal ob Schengen-Mitglied oder nicht.

 

2. "Mein Führerschein genügt als Reisedokument."

Auch das ist ein Irrtum, ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Führerschein belegt nicht die Nationalität eines Reisenden. Auch nicht in Kombination mit einem internationalen Führerschein.

 

3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen."

Das kann man so pauschal nicht sagen. In vielen Ländern innerhalb der EU gilt ein Personalausweis als anerkannter Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit – einige Länder allerdings akzeptieren diesen nicht als Reisedokument. Berücksichtigen muss man auch die länderspezifischen Einreisebestimmung und Visumspflichten.

 

4. "Innerhalb der EU kann ich auch mit einem 5 Jahre abgelaufenen Reisepass ein- und ausreisen."

Ein Irrtum, der viel Ärger bringen kann. Es gibt mit einigen Ländern ein derartiges Abkommen, vorausgesetzt das Lichtbild im Reisepass kann die Identität noch belegen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.

 

Aber Vorsicht bei Flugreisen: Hier gelten die Bestimmungen der Fluglinien, welche Ihnen trotz dieses Abkommens mit einem abgelaufenen Reisepass die Beförderung verweigern können.

 

5. "Wenn mein Personalausweis abgelaufen ist, ist das nicht so tragisch ..."

Ganz falsch! Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

 

6. "Mit einem Notpass zu reisen funktioniert problemlos."

Leider nicht! Ein Notpass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ausgestellt und dient nur zur Überbrückung. Manche Länder haben Sonderbestimmungen für die Einreise (z.B. USA), die man beachten sollte. Am sichersten ist es, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Länder-Vertretungsbehörde diesbezüglich zu informieren.

 

7. "Beim Grenzübertritt nach Großbritannien oder Irland werden Reisedokumente nicht kontrolliert, beide gehören ja (noch) zur EU."

Es gehören zwar beide Länder zur EU, allerdings gehören sie nicht dem Schengen-Raum an, innerhalb dessen es keine Grenzkontrollen gibt. Man muss also bei Reisen innerhalb Europas beachten, dass die Europäische Union und der Schengen-Raum zwei verschiedene Zonen sind.

 

8. "Bei einem Abstecher nach Deutschland oder Italien brauche ich keinen Ausweis."

Einer der hartnäckigsten Irrtümer! Es gehören zwar alle unsere Nachbarländer zum Schengen-Raum und es gibt daher keine Grenzkontrollen, allerdings gelten dennoch die gesetzlichen Regelungen und das Mitführen eines gültigen Reisedokumentes ist Pflicht. Auch wenn der Grenzübertritt noch so kurz ist, wie zB bei einer Fahrt über das "Deutsche Eck". Und Achtung: Wie oben bereits erwähnt, genügt hierfür der Führerschein nicht!

 

9. "Einen Reisepass für Hunde? Sowas gibt es nicht!"

Falsch! Wenn Hund oder Katze mit in den Urlaub fahren, dann benötigen diese einen EU-Heimtierausweis, den man vor Reiseantritt bei einem Tierarzt erhält. Dieser informiert auch über nötige Impfungen bzw. Quarantänevorschriften.

 

10. "Wenn Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass."

Nicht für alle Länder zutreffend! Bei der Einreise in einige Länder (auch innerhalb der EU) gibt es immer wieder Probleme, wenn Minderjährige mit den Großeltern, Onkel und Tante oder Freunden einreisen wollen. Es ist daher überaus empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen – am besten in der jeweiligen Landessprache. Vorlagen hierfür stellt der ÖAMTC zur Verfügung.

 

 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 

LIFE Finanzservice GmbH
Partner der Maklergruppe

 

A-5121 Ostermiething, Gumpling 6
Tel +43 6278 70 903-00
office@lifefinanzservice.at
www.lifefinanzservice.at

 

2. Standort
A-5121 Ostermiething, Gewerbegebiet 2/1
Tel +43 6278 7980-0
vm@lifefinanzservice.at

 

 

 

Versicherungs- und Kreditvermittlerregister:
GISA-Zahl: 28498582 Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
GISA-Zahl: 15671813 Versicherungsagent
GISA-Zahl: 15672421 Vermögensberatung
Offenlegungs-/Informationspflicht
Vom Newsletter abmelden

Bildnachweis  | © istock