Finanz-Tipp für Junge
Dieser "Geheimtipp" bringt Lehrlingen, Schülern, Studenten oder deren Eltern bares Geld: Wird das Lehrabschlusszeugnis oder ein anderes Abschlusszeugnis der Finanz übermittelt, gibt es die Familienbeihilfe für den Monat der Prüfung und zusätzlich für drei weitere Monate.
Bedingung: In dieser Zeit darf weder Präsenz- noch Zivildienst geleitet werden. Wie kommt man zum Geld? Einfach das jeweilige Zeugnis samt formlosem Schreiben an das Finanzamt schicken und einen Antrag stellen!
Das gilt auch rückwirkend für die ltezten fünf Jahre. AK-Steuerexpertin Martina Blaha: "Leider wird diese Möglichkeit sehr oft übersehen. Die Steuerzahler sollten diese Gelegenheit, vom Finanzamt wieder Geld zurück zu bekommen, unbedingt nutzen!"
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