Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?

 

Ein sehr heiß politisch diskutiertes Thema ist derzeit die Auflösung der AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Mitte Mai wurden gegen dieses Vorhaben über 200.000 Unterschriften von der Gewerkschaft gesammelt. In der Bevölkerung geht nun die Angst um, dass nach schweren Unfällen künftig keine oder nur noch stark reduzierte gesetzliche Leistungen erbracht werden.

 

Tatsächlich ist – entgegen der landläufigen Wahrnehmung - auch jetzt schon nach einem Unfall nur sehr selten mit einer Leistung der AUVA zu rechnen. Diese leistet nämlich nur bei Unfällen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehen. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind in Österreich im Jahr 2016 insgesamt 792.100 Menschen verunfallt. Aber nur 14 Prozent der Unglücksfälle passierten im Rahmen der Arbeit und sind damit grundsätzlich in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung gefallen.

 

Keine gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit

Wie auch immer die Zukunft der AUVA ausschauen wird, eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Freizeitunglück wird es mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin nicht geben. Hiervon sind unter anderem die 306.800 Menschen betroffen, die sich im Jahr 2016 im eigenen Haushalt verletzt haben. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit waren gerade hier neben dem Straßenverkehr die meisten Schwerverletzten zu beklagen.

 

Ein Krankenhausaufenthalt nach einem Kreuzbandriss beim Schifahren oder einer schweren Verletzung bei einem Sturz von der Gartenleiter wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell zumindest weitestgehend bezahlt. Diese deckt bei mehrwöchigen Krankenständen – auch wenn diese aus einem Freizeitunfall resultieren – einen Teil des Einkommensverlustes ab, wenn der Arbeitgeber nach meistens rund 6 Wochen die Gehaltszahlung reduziert bzw. gänzlich einstellt.

 

Unter dem Titel „Krankengeld“ werden auch rekonvaleszente Unfallopfer mit etwa 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens versorgt. Für Personen oder Familien mit hohen Fixkosten ohne finanzielle Reserven kann dieser Einkommensverlust gepaart mit hohen Behandlungskosten zu massiven Schwierigkeiten führen.

 

Krankengeld längstens für ein Jahr

Längstens ein Jahr nach Beginn des Krankenstandes endet die Auszahlung des Krankengeldes. Personen mit einer Langzeitbeeinträchtigung aus einem Freizeitunfall müssen nun einen Antrag auf eine gesetzliche „Arbeitsunfähigkeitspension“ stellen, um weiterhin über ein laufendes Grundeinkommen zu verfügen. Der Zugang zu dieser Sozialversicherungsleistung wurde in den letzten Jahren allerdings deutlich erschwert. Weitere Verschlechterungen wurden im aktuellen Regierungsprogramm angekündigt.

 

Nur bei einem Arbeitsunfall, der vom Gesetzgeber mit „einer Minderung der Erwerbsfähigkeit“ von über 20 Prozent klassifiziert wird, hat man von der AUVA eine nachhaltige Leistung zu erwarten. Unter dem Titel „Unfallrente“ wird lebenslang eine monatliche Leistung erbracht. Die Höhe hängt vom festgestellten Invaliditätsgrad und den Einkünften aus dem letzten Kalenderjahr ab.

 

Tipp – Privater Unfallschutz: leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen

Private Unfallversicherungen leisten im Gegensatz zum Gesetzgeber auch bei einem Freizeitunglück.

 

Neben einer monatlichen Rente, die den Einkommensverlust abdecken soll, decken private Versicherungen auch die teils horrenden Einmalkosten für die behindertengerechte Adaptierung der Wohnimmobilie, entsprechende Umrüstungen des KFZs oder maßgeschneiderte Heilbehelfe ab.

 

Je nach Berufsgruppe und Lebenssituation kann der Deckungsumfang individuell an Ihre Wünsche angepasst werden.

 

Sehr gerne stellen wir für Sie eine maßgeschneiderte Absicherungslösung zusammen, die in jeder unfallbedingten Notsituation entsprechende Leistungen erbringt.

 

(Datenquelle: KFV)

 

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Fellnhofer Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-3663 Laimbach, Laimbach Nr. 60
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2758 5001
+43 2758 5001-6

 

office@fellnhofer.com
www.fellnhofer.com
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © StockSnap / pixabay