
Wenn die Staatsanwaltschaft läutet!
Es ist ein Tag der Freude. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung endet mit einem Freispruch! Die Freude bleibt aber nicht ungetrübt ...
Aber fangen wir am Anfang an ...
Ein Gast rutscht, nachdem er ein köstliches Mittagsmenü genossen hat, vor dem Gasthaus zur Gesunden Küche aus und zieht sich eine Fraktur des linken Sprunggelenkes zu. Aufgrund der schweren Verletzung war eine stationäre Behandlung unumgänglich. Der Verdacht, dass der Wirt seiner Pflicht zur Räumung aller Gehwege nicht ordnungsgemäß nachkam, liegt nahe. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet, bei dem der Wirt schnell vom Verdächtigten zum Beschuldigten wird. Empfehlenswerter Weise lässt sich der Wirt bereits zur ersten polizeilichen Einvernahme von seinem Verteidiger begleiten. Aus Sicht des Rechtsanwalts hat unser Wirt nichts falsch gemacht, der "eigentliche" Gehweg war stets gut geräumt, der Gast hat sich selbst gefährdet. Allerdings sieht dies die Staatsanwaltschaft anders. Kurzum es kommt zur Anklage und zum Prozess.
Nicht ohne anwaltliche Hilfe
Wenn die Kriminalpolizei ermittelt kann nicht einfach ein Vergleich geschlossen werden, jeder Anfangsverdacht einer Straftat muss von Amts wegen aufgeklärt werden. Auf dieses "Spiel" muss man sich einlassen. Am Ende entscheidet allein der Staatsanwalt ob er die Ermittlungen einstellt, eine Diversion anbietet oder Anklage erhebt. Zu jeder Zeit haben Sie das Recht - fast immer auf eigene Kosten - einen Verteidiger beizuziehen. Es ist immer ratsam, so schnell wie möglich gut verteidigt zu sein. Immerhin geht es um die Unbescholtenheit oder zumindest um eine möglichst geringe Strafe. Nur wer soll oder will sich das leisten?
Womit wir wieder beim Freudentag sind: Der Prozess endet mit Freispruch! Die Schlussrechnung der Verteidigerin wird noch schnell bezahlt und schon kann der Antrag auf Ersatz der Verteidigungskosten bei Gericht eingereicht werden. 3 Wochen später steht jedoch fest, sich gegen den Staat verteidigen zu müssen ist nie kostenlos. Der Staat erstattet gerade einmal 200 € als angemessenen Pauschalbeitrag für ihren Verteidiger. Begründet wird dies damit, dass bei betreffendem Verfahren als einfacher Verteidigungsfall nur ein Teil des gesetzlich maximalen Pauschalbetrages für Verfahren vor dem Bezirksgericht zusteht.
Kosten einer einfachen Verteidigung
Bezirksgerichtliches Verfahren:
Ermittlungsverfahren: 333,12 €
Strafverfahren erste Instanz: 607,92 €
Berufung und Berufungsverhandlung: 1.956 € |
Landesgerichtliches Verfahren:
Ermittlungsverfahren: 324,96 €
Strafverfahren erste Instanz: 3.085,02 €
Berufung und Berufungsverhandlung: 3.420 € |
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Spielen wir eine kleine Variante ...
An sich ist es unstrittig, dass der Unfall auf eine Unachtsamkeit unseres Wirten geschah. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Wirt darüber hinaus grob fahrlässig gehandelt habe. Plötzlich muss sich unser Wirt vor dem Landesgericht gegen eine Strafdrohung von 2 Jahren Freiheitsstrafe verteidigen.
Gerichtszuständigkeiten in Österreich
Strafverfahren werden im Grunde je nach Strafdrohung vor unterschiedlichen Gerichten geführt. Etwas vereinfacht orientiert sich die Zuständigkeit nach der Strafdrohung:
- Beim Bezirksgericht werden Verfahren mit maximal 1 jähriger Freiheitsstrafe verhandelt. Zum Beispiel wird schwere Körperverletzung mit einem Strafrahmen von 6 Monaten Freiheitsentzug oder 360 Tagessätzen bedroht
- Der Einzelrichter am Landesgericht kümmert sich um Fälle die über einem aber unter fünf Jahren Freiheitsentzug bedroht sind. Die grob fahrlässige schwere Körperverletzung ist mit 2 Jahren Freiheitsentzug bedroht.
- Für alle noch schwereren Fälle sind entweder die Schöffengerichte oder Geschworenengerichte zuständig.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wird mithilfe seiner Verteidigerin entkräftet. Übrig bleibt aber dennoch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung (immerhin auch mit 6 Monaten Freiheitsentzug oder 360 Tagesätzen Geldstrafe bedroht). Der Wirt hat in Bezug auf den Strafrahmen viel gewonnen. Die Kosten sind aber entsprechend höher, denn nun sind neben den Verteidigungskosten auch die Verfahrenskosten zu begleichen.
Die Ansprüche des Verletzten werden von der Betriebshaftpflichtversicherung beglichen, ein kleiner Trost, wenn die Rechnung der Verfahrenskosten zugestellt wird.
Spätestens dann ist man froh, den Baustein Straf-Rechtsschutz in den Rechtsschutzversicherungsvertrag hineingenommen zu haben. Im Fall der Fälle übernimmt ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten der Verteidigung (nach Tarif) bis zur Versicherungssumme. Auch Kosten im Ermittlungsverfahren oder beim Angebot einer Diversion können abgesichert werden. Selbst eine Verurteilung wegen eines fahrlässigen Vergehens steht einer Kostenübernahme nicht entgegen! Der Versicherer ersetzt in diesem Fall auch die Verfahrenskosten! Neben gerichtlichen Strafverfahren können auch Kosten bei Verwaltungsstrafverfahren abgedeckt werden.
ABER ACHTUNG
Leider steigt jeder Versicherer spätestens im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat aus. In diesem Fall müssen Sie die Kosten doch noch selber bezahlen.
Sie haben nähere Fragen zum Thema Straf-Rechtsschutz? Einfach bei uns melden, wir helfen Ihnen gerne!
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