
Deja-vu Steuerreform
Um insgesamt 8,3 Milliarden Euro soll das im Mai vorgestellte Abgabensenkungspaket der Regierung die Steuerpflichtigen in Österreich entlasten. Aus der ersten von den vier geplanten Entlastungsetappen wurde schon heuer rund 950.000 Familien eine Steuerersparnis von circa 1,5 Milliarden Euro aus dem neuen „Familienbonus Plus“ zugänglich gemacht. Verglichen mit den weiteren nun angekündigten Abgabenreduktionen kann aus diesem Paket für natürliche Personen zweifelsfrei der größte finanzielle Nutzen generiert werden.
Ab dem kommenden Jahr plant die Regierung die Abgaben für niedrige Einkommen zu senken. Hier werden durch Reduktionen der Sozialversicherungsbeiträge auch Personen begünstigt, die aufgrund sehr geringer Einkünfte von einer reinen Steuersenkung nicht profitiert hätten. Erst mit 2021 kommt es dann über eine prozentuelle Reduktion der unteren Tarifstufen zu einer „klassischen“ Senkung der Steuerbelastung für die breite Masse. Diese wird dann 2022 noch weiter ausgebaut. Die vierte und letzte Etappe der Reform wird dann mit geschätzten 3,2 Milliarden Euro Volumen auch die mit Abstand Größte sein.
Starke Parallelen zur Steuerreform 2015 / 2016
Was die Ausgestaltung und die Höhe der Entlastung angeht, ist der aktuelle Reformplan der Regierung ein Spiegelbild der letzten Steuerreform.
Aber der Hauptkritikpunkt der letzten Reform wird trotz gegenteiliger Ankündigung im Regierungsprogramm nicht umgesetzt: Die Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“. Betroffen hiervon sind Steuerzahler, die durch die inflationsbedingten jährlichen Gehaltsanpassungen in die nächsthöhere Steuerklasse rutschen und dadurch höhere Abgaben entrichten müssen. Würden auch die Steuerklassen jährlich bzw. automatisch an die Inflationsrate angepasst, gäbe es keine „kalte Progression“ mehr. Dieser Punkt wird von Kritikern bereits jahrelang beanstandet, da ein Großteil eingeführter Abgabenreduktionen durch die kalte Progression aufgefressen wird.
Familien als Reformgewinner
Die nachstehenden Berechnungen zeigen Einkommensbeispiele mit der Steuerentlastung in der „Vollausbaustufe“ ab dem Jahr 2022.
Bruttomonats-
einkommen |
Entlastung
pro Jahr*
|
Entlastung
in %
|
€ 500 |
€ 100 |
10% |
€ 1.100 |
€ 283 |
12% |
€ 1.500 |
€ 528 |
14% |
€ 2.000 |
€ 660 |
9% |
€ 2.500 |
€ 722 |
7% |
€ 3.000 |
€ 968 |
7% |
€ 4.000 |
€ 1.231 |
6% |
€ 5.000 |
€ 1.538 |
5% |
€ 6.000 |
€ 1.661 |
5% |
*ab dem Steuerjahr 2022
Nicht berücksichtigt in diesen Kalkulationen sind die steuerlichen Begünstigungen für Familien. Ein Familienvater mit zwei Kindern zwischen 11 und 18 Jahren kann sich bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro seit heuer zusätzlich zu künftigen Abgabenerleichterungen über 2.790 Euro jährlich netto aus dem Familienbonus Plus erfreuen. Wenngleich es auch bei der letzten Steuerreform Zugeständnisse für Familien gab, wird diese Gruppe durch die Neuregelung massiv begünstigt.
Tipp – Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) durchführen
Wenn man seine Steuererklärung nicht selbst abgibt, führt das Finanzamt seit 2017 die „Arbeitnehmerveranlagung“ in vielen standardisierten Fällen automatisch durch. Allerdings sind hierbei die wirklich namhaften Steuererleichterungen nicht eingeschlossen. So sind Steuerfrei- und absetzbeträge rund um Kinder (Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten – beides noch bis zum Steuerjahr 2018 möglich, Familienbonus Plus oder Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag) grundsätzlich eigenverantwortlich geltend zu machen. Ein Alleinverdiener mit einem Nettoeinkommen von 1.700 Euro mit zwei Kindern würde für das heurige Jahr auf 3.669 Euro an Steuergutschrift verzichten, wenn er keine Arbeitnehmerveranlagung durchführt.
(Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen)
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