Steuerreform mit Zuckerbrot und Peitsche
Um insgesamt 8,3 Milliarden Euro soll das im Mai vorgestellte Abgabensenkungspaket der Regierung die Steuerpflichtigen in Österreich entlasten. Aus der ersten von den vier geplanten Entlastungsetappen wurde schon heuer rund 950.000 Familien eine Steuerersparnis von circa 1,5 Milliarden Euro aus dem neuen „Familienbonus Plus“ zugänglich gemacht. 2020 wird eine Abgabenentlastung der niedrigen Einkommen über eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge folgen. In zwei weiteren Etappen wird dann 2021 und 2022 die eigentliche klassische Steuerreform für die „breite Masse“ über eine Absenkung in den Tarifstufen vorgenommen.
Während die Pläne zu den Steuererleichterungen schon sehr konkret auf den Tisch gelegt wurden, hält sich die Regierung in der Gegenfinanzierung noch ziemlich bedeckt. Neben den großen Überschriften zu potenziellen Einsparungen in der Verwaltung sind auch Kürzungen bei den Sozialversicherungsleistungen vorgesehen. Zusätzlich zu den schon relativ konkreten Plänen bei der Zugangsverschärfung zum Arbeitslosengeld führt der Gesetzgeber auch Einsparungsmaßnahmen im Pensionsbereich als Finanzierungsmaßnahme der Steuererleichterungen an.
Gegenfinanzierung muss kurzfristig wirken
Eine nachhaltige Pensionsreform – wie Ende Februar 2019 von der EU-Kommission gefordert – würde die notwendigen, aber nicht ausreichend kurzfristig wirksamen Einsparungen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform nicht sicherstellen. Die Regierung legt den Fokus daher auf rasch wirksame Maßnahmen. Konkret spricht der Gesetzgeber davon, weitere Schritte zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zu setzen und die Möglichkeiten für vorzeitige Rentenformen zu beschränken. Die Rechnung dazu lautet: Je später der Pensionsantritt, desto länger werden Beiträge einbezahlt und desto später kommt der Staat in seine Leistungspflicht.
Bereits im Regierungsprogramm von 2017 als Einsparungspotenzial festgeschrieben sind die empfindlich hohen Beitragszahlungen von Sozialversicherungsinstitutionen an die Pensionsversicherungsanstalt zu senken. So kommen derzeit alle Leistungsbezieher (inkl. Notstandsbeihilfeempfänger) des Arbeitsmarktservices (AMS) in den Genuss, auch namhafte Pensionsansprüche zu erwerben. Allein 2017 hat das AMS 1,47 Milliarden Euro an Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung geleistet. Bei den Krankenkassen waren es für deren Leistungsempfänger über 530 Millionen Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen. Die geplanten Kürzungen dieser Beitragszahlungen würden sich sofort positiv bei den Staatsausgaben niederschlagen.
Langzeitarbeitslosigkeit als neue „Frühpension“
Speziell für Berufsgruppen, wo das Erreichen des Regelpensionsalters in der Erwerbstätigkeit mit dem 65. Lebensjahr aufgrund physischer oder psychischer Anforderungen (z.B. Maurer, Krankenschwestern, etc.) sehr schwierig ist, sind die geplanten Änderungen bei den vorzeitigen Rentenformen eine Hiobsbotschaft. Denn bereits jetzt treten gerade einmal rund 57 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter direkt aus dem Erwerbsleben ihre Alterspension an. Über 21 Prozent wechseln von einer meist relativ langen Phase der Arbeitslosigkeit in die Rente.
Grafik: Werte 2017
Langzeitarbeitslose – speziell jene in hohem Alter – müssen sich zukünftig nicht nur auf geringere Pensionsleistungen einstellen, auch die Geldleistung vom AMS sollte sich nach den angedachten Reformen empfindlich reduzieren.
Tipp – Vorsorgen nicht nur für die Pensionsphase
Dass mit dem Antritt der Alterspension das verfügbare Einkommen sinkt liegt auf der Hand. Die Abmilderung dieser Einnahmenseinbuße ist dementsprechend ein weitverbreitetes Sparziel. Durch die Streichungen zahlreicher vorzeitiger Pensionsformen und der generellen Kürzung von Sozialversicherungsleistungen sollten aber auch ganz gezielt Vorsorgemaßnahmen für die Zeitspanne kurz vor dem Rentenalter getroffen werden.
Sehr gerne erstellen wir für Sie ein individuelles, flexibles und auf die veränderten gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen abgestimmtes Absicherungskonzept.
(Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen,
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
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