„Petra“, „Sabine“, „Yulia“ & Co.: Hält Ihre Versicherung einem Sturm stand?

 

Und wenn sie noch so klangvolle Namen haben: gut in Erinnerung behalten werden wir „Yulia“, „Sabine“, „Bianca“ und „Petra“* nicht. Schließlich sind sie mit orkanartigen Sturmböen mit bis zu 180 km/h über Österreich gefegt und haben teilweise ein Bild der Verwüstung hinterlassen.

 

Verflixtes Wetter

Das Bewusstsein, Hab und Gut vor Katastrophenfällen zu schützen, ist hierzulande noch gering ausgeprägt, obwohl Tornados und Wirbelstürme längst nicht mehr nur in der Karibik und den USA auftreten. Darauf sollte man sich in unseren Breiten besser ebenfalls einstellen – und gegen Wetterkapriolen vorbeugen. Denn selbst wenn Leib und Leben nicht gefährdet sind, so drohen doch enorme finanzielle Verluste, wenn Naturgewalten zuschlagen. Entwurzelte Bäume, abgedeckte Häuser, beschädigte Fahrzeuge … sorgten für zahlreiche Einsätze von Feuerwehren und teilweise große finanzielle Schäden.

 

Ist der erste Schreck überwunden stellt sich rasch die Frage: "Wer kommt für diese Schäden auf?"

 

Hier ein kurzer Überblick:

 

Eigenheimversicherung: für alle Schäden am Eigenheim, die durch Sturm (= wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt) entstehen;

 

Haushaltsversicherung: deckt Schäden, die ein Sturm an Hausrat oder Einrichtungsgegenständen anrichtet;

 

Teil- oder Vollkaskoversicherung: ist zuständig für Sturmschäden, die am Fahrzeug entstehen;

 

 

Schäden dokumentieren und umgehend melden

Fotos machen, eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen und den Schaden so schnell wie möglich melden. Um Folgeschäden zu vermeiden und der sogenannten „Schadenminderungspflicht“ nachzukommen, dürfen erste Notreparaturen gleich selbst durchgeführt werden. Beachten Sie jedenfalls auch die Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen.

 

Alles versichert?

Verglasungen, Lichtkuppeln, Swimmingpool-Abdeckungen werden möglicherweise von der Eigenheimversicherung nicht automatisch erfasst. Auch bewegliche Sachen im Außenbereich wie Fahrräder, Griller, Gartenmöbel sind nicht immer von vornherein in allen Polizzen inkludiert.

 

Schauen Sie in Ihre Polizze

Gehen Sie auf Nummer sicher: Nehmen Sie Ihre Eigenheim- oder Sturmschadenversicherung zur Hand und schauen Sie nach, ob auch (noch) alles optimal versichert ist. Gerne können Sie sich auch bei uns melden – wir sehen uns das mit Ihnen gemeinsam an und stellen sicher, dass Ihre Versicherung kommenden Stürmen standhält!

 

 

*Wer sich immer schon gefragt hat, woher die Stürme ihre Namen haben,

bzw. sogar selbst einmal einen Sturm benennen möchte, kann dies hier tun.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
VIV Retl OG
Versicherungsmakler

 

A-2721 Bad Fischau, Poppengasse 17
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2639 2609 oder +43 664 124 17 24
+43 2639 27006

 

viv@retl-versicherung.at
www.retl-versicherung.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © Photo by Alisa Anton on Unsplash