KuKuSpoSiG - Veranstaltung abgesagt: Geld oder Gutschein?
Viele Veranstaltungen mussten und müssen in Österreich aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Jede Menge verkaufter Tickets erzeugen nun Unsicherheit bei ihren Besitzern, ob diese auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Klarheit verschafft das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz: hier wird geregelt, wann ein Veranstalter einen Gutschein ausstellen darf, bzw. wann er das Geld zurückzahlen muss.
Kurz gesagt: darüber entscheidet der Ticket-Preis
Ticketpreis |
Erstattung |
bis 70 € |
der Veranstalter kann über den gesamten Betrag einen Gutschein ausstellen |
70 – 250 € |
70 € als Gutschein, den Rest in bar |
über 250 € |
180 € in bar, Restbetrag als Gutschein |
Beispiel: Sie haben ein Festivalticket um 280 € gekauft. Als Rückerstattung erhalten Sie 180 € in bar, die restlichen 100 € in Form eines Gutscheines.
Der erhaltene Gutschein ist nicht namensgebunden, Sie dürfen ihn frei an jede Person weitergeben. Für die Ausstellung, Übersendung oder Einlösung des Gutscheines dürfen Ihnen keine Kosten verrechnet werden.
Sollten Sie den Gutschein bis zum 31.12.2022 nicht eingelöst haben, können Sie vom Veranstalter verlangen, Ihnen den Betrag in bar auszuzahlen.
→ Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG)
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