Homeoffice: Gesetzlicher Unfallschutz mit Ablaufdatum?
Gekommen, um zu bleiben: das Homeoffice. Seit Beginn der Covid-19-Krise arbeiten - noch immer oder wieder – viele Arbeitnehmer vom eigenen Arbeits- oder Wohnzimmer aus. Wie aber steht es um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice?
Grundsätzlich besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalles auch im Homeoffice!
Per Definition sind Arbeitsunfälle „Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung ereignen“. Geschützt ist man zusätzlich beispielsweise auch auf dem direkten Weg von und zur Arbeit und bei Tätigkeiten rund um die eigentliche Erwerbstätigkeit (z. B. Jause holen gehen).
Betrachten wir nun den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, so wurden bis zum Ausbruch der Corona-Krise Arbeitsunfälle nur dann anerkannt, wenn sie tatsächlich in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit gestanden haben. Zum Beispiel: Während des Arbeitens am Laptop bricht der Schreibtischsessel zusammen. Stolperte man allerdings auf dem Weg zum WC auf der Stiege, galt es nicht als Arbeitsunfall. Als Telearbeiter war man im Vergleich zu den Mitarbeitern im Büro also klar im Nachteil.
Von der Ausnahme zur Regel
War Telearbeit oft nur für Sonderfälle vorgesehen, befanden sich mit dem Lockdown im Frühling 2020 plötzlich viele Arbeitnehmer im Homeoffice: eine Angleichung des Unfallversicherungsschutzes wurde unumgänglich. Mit dem 3. Covid-19-Gesetz, BGBl I Nr. 23 /2020, wurden Ausnahmen von den bisherigen Regelungen angeordnet und der Versicherungsschutz für das Homeoffice erweitert. Damit wurde sichergestellt, dass auch im Homeoffice alle Unfälle, die sich rund um die berufliche Tätigkeit während der Arbeitszeit ereignen, Arbeitsunfälle sind.
Befristet war diese Ausweitung vorerst bis 31.12.2020, der neuerliche Teil-Lockdown machte hier allerdings ein Nachbessern erforderlich: Die Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes für das Homeoffice wurde vorerst bis März 2021 ausgedehnt.
Gefährliche Freizeit
Drei Viertel aller Unfälle passieren nicht während der Arbeit, sondern in der Freizeit. Diese „privaten“ Unfälle, die sich im Bereich Heim, Haushalt und Sport ereignen, sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Nur mit einer privaten Unfallversicherung können Sie dafür sorgen, dass ein Unfall Sie nicht auch noch finanziell aus dem Gleichgewicht bringt. Melden Sie sich bei uns, wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung, die Ihrer Lebenssituation entspricht!
Weiterführende Informationen:
→ AUVA
→ Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
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