Drei entscheidende Punkte, damit die Versicherung bei Unwetter-Schäden zahlt

 

Klimawandel oder nicht: Naturkatastrophen und extreme Wetterphänomene nehmen in Österreich zu. Hagel, Sturm und Starkregen haben im Juni Teile unseres Landes verwüstet. Es ist mittlerweile schwer von der Hand zu weisen, dass die globale Erwärmung auch in Österreich ihre Spuren hinterlässt und einerseits Stürme, Starkregen, Murenabgänge, Schneechaos und andererseits Hitze- und Dürreperioden zu einem fixen Bestandteil unserer Jahreszeiten werden.

 

Unwetter sorgen in kürzester Zeit für Schäden in Millionenhöhe. Trifft es einen selbst, lässt sich so ein Schaden richtig versichert viel leichter ertragen. Wir haben drei wichtige Punkte zusammengefasst, damit die Versicherung dann auch zahlt.

 

1#) Die richtige Versicherung

Grundsätzlich sind Unwetterschäden an Wohnung oder Haus durch die Eigenheimversicherung bzw. die Haushaltsversicherung gedeckt. In vielen Verträgen sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, etc. bereits in der Basisabsicherung enthalten.

Bei Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen (…) können je nach Versicherungsvertrag und -bedingungen unterschiedliche Höchstgrenzen vereinbart sein.

 

Eine Frage der Definition

Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Hangrutschung und einer Mure? Bei beiden werden Erdmassen bewegt - der feine Unterschied im Wasseranteil kann aber im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ihr Haus ausreichend gegen diese Naturgefahr abgesichert ist oder nicht.

 

Außenanlagen

Oft extra in eine Polizze eingeschlossen werden müssen Hochbeete, Swimmingpools, Whirlpools, Teiche, Gartenhütten. Auch Gartenzaun und Sichtschutz sind manchmal nicht automatisch mitversichert. Unterschiedliche Bedingungen kann es auch für Balkon und Terrasse geben, so kann ein Griller am Balkon versichert sein, steht der Griller auf der Terrasse eventuell nicht.

 

Ausreichende Versicherungssumme

Die richtige Versicherungssumme hängt von der Größe von Haus oder Wohnung ab sowie von der Ausstattung. Eine zu niedrig festgelegte Versicherungssumme (Unterversicherung) hat im Schadensfall erhebliche Nachteile: die Versicherungsleistung wird im Schadensfall dann nur anteilig bezahlt. Andererseits bringt eine zu hoch festgelegte Versicherungssumme auch keinen Vorteil, da nicht mehr als der tatsächliche Wert der beschädigten Gegenstände ersetzt wird.

 

FAZIT

Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind komplexe Produkte mit vielen Bausteinen und Details, bei denen es unzählige Punkte zu beachten gibt. Der Vorteil an diesem flexiblen Angebot ist, dass es an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Wir überprüfen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehende Polizze und ermitteln eine treffsichere Absicherung gegen Unwetterschäden.

 

2#) Schadenminderungspflicht

Als Versicherungsnehmer haben Sie eine sogenannte „Schadenminderungspficht“. Dies bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, im Vorfeld Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern bzw. die Auswirkungen eines Schadens möglichst gering zu halten. Kündigt sich ein Unwetter an, gibt es einige To-dos, die Sie als Versicherungsnehmer erledigen müssen:

  • frei bewegliche Gegenstände (Gartenmöbel, Mülltonnen, Wäsche, Gartenwerkzeug, etc.) sichern oder in Sicherheit bringen
  • Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
  • Markisen einfahren

Folgende Sicherheitsmaßnahmen können helfen, (größere) Schäden zu verhindern:

  • Rollläden schließen
  • Dach regelmäßig auf lose Ziegel kontrollieren
  • Regelmäßiges Zurückschneiden und Kontrollieren von Bäumen
  • Bei heftigen Gewittern elektronische Geräte wie Fernseher, PC, Router, etc. vom Stromnetz trennen
  • Schützende Räumlichkeiten nicht verlassen

Apropos Gewitter: Überprüfen Sie Ihre Haushaltsversicherung auch dahingehend, ob indirekter Blitzschlag mitversichert ist, bzw. generell Überspannungsschäden inkludiert sind.

 

3#) Richtige Schadenmeldung

Damit die Versicherung einen Schaden auch entsprechend deckt, ist eine korrekte Schadenmeldung wichtig. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Schaden bestmöglich dokumentieren:
    • notieren Sie Datum und Uhrzeit
    • machen Sie Fotos
    • ersuchen Sie eventuelle Zeugen um Namen und Adressen
  • Die Schadenstelle nicht verändern - nur insoweit, dass ein größerer Schaden oder Folgeschäden vermieden werden
  • Beschädigte Gegenstände auflisten und aufbewahren
  • Aufräumarbeiten erst nach Freigabe der Versicherung beginnen
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden

 

Tipp

Unterschätzen Sie das Risiko nicht, das ein Unwetter mit sich bringen kann. Nutzen Sie die Möglichkeit der Unwetterwarnung auf Ihr Handy und reagieren Sie dementsprechend, indem Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.

 

Weiterführende Links:

→ Aktuelle Unwetterwarnungen

→ Ratgeber Wetterbedingte Naturgefahren des NÖ Zivilschutzverband

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
HDW Versicherungsmakler GmbH

 

 

4020 Linz, Europaplatz 4
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 732 60 11 77
+43 732 60 11 77-4

 

office@hdw-versicherungsmakler.at
www.hdw-versicherungsmakler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 15001535

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements