Was die neue Steuerreform tatsächlich bringt
Ist es, wie aus Regierungskreisen verlautbart wird, die größte Steuerreform aller Zeiten oder doch nur - wie von politischen Mitbewerbern behauptet - schlichtweg eine riesige Mogelpackung? Was die Steuersenkungen für Erwerbstätige betrifft wird nun weitestgehend die kurz vor dem Zusammenbruch der Koalition im 2. Quartal 2019 ausverhandelte Regelung umgesetzt. Nachbesserungen bzw. weitere Vergünstigungen zu damals gibt es für kleinere Einkommensbezieher durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich werden die bereits 2019 in Kraft gesetzten namhaften Steuererleichterungen für Kinder im Rahmen der Regelung „Familienbonus Plus“ ab Juli 2022 noch weiter deutlich ausgebaut.
Starke Parallelen zur Steuerreform 2015 / 2016
Abseits vom umstrittenen Klimabonus samt CO2 Besteuerung wurde in den finanziell viel wesentlicheren Kernelementen der Steuerreform kein Neuland betreten. Die aktuellen Steuertarifstufen werden analog zu den 2015 beschlossenen Regelungen weiter abgesenkt, der Fokus liegt dabei wieder auf der Entlastung von kleineren Einkommen. Der Hauptkritikpunkt der letzten Reformen wird trotz gegenteiliger Ankündigungen in diversen Regierungsprogrammen auch dieses Mal wieder nicht umgesetzt: Die Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“. Hierunter versteht man die verhältnismäßig hohe steuerliche Belastung für jede Art von künftigen Gehaltssteigerungen, weil die Steuertarifstufen nicht automatisch an die Inflationsrate angepasst werden. Dieser Effekt spült dem Staat jährlich steigende Einnahmen in die Kassen, der Steuersenkungseffekt wird dadurch mittelfristig wieder aufgefressen.
Steuersenkungen werden von 2020 bis 2023 schlagend
Um ganz offensichtlich die Entlastungseffekte besser auf den Gehaltszetteln und Konten sichtbar zu machen, hat sich die Regierung für die in der Lohnverrechnung sehr aufwendige Variante des unterjährigen Inkrafttretens der Steuerreform entschieden. Die Senkung der Steuertarifstufe 2 von 25 Prozent auf 20 Prozent brachte bereits 2020 rückwirkend mit Jänner eine Entlastung von 350 Euro jährlich für alle Personen, welche über ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 18.000 Euro im Jahr verfügen. Gemeinsam mit der Senkung der Tarifstufe 3 von 35 auf 30 Prozent im Juli 2022 wird auch der Familienbonus für minderjährige Kinder von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. Als letzter Schritt der Steuerreform tritt mit Juli 2023 die Senkung der Tarifstufe 4 (Einkommen 31.000 Euro bis 60.000 Euro) in Form einer Senkung von 42 Prozent auf 40 Prozent in Kraft. Für jährliche Einkünfte über 60.000 Euro gibt es im Gegensatz zu den Steuererleichterungen von 2016 keine Ermäßigungen.
Berechnungen zu Einkommensbeispielen
Die nachstehenden Berechnungen zeigen Einkommensbeispiele mit der Steuerentlastung in der „Vollausbaustufe“ ab dem Jahr 2024, verglichen mit Einkünften aus dem ersten Halbjahr 2020. Der im Wesentlichen nach dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs bemessene Klimabonus zwischen 100 Euro für Wiener und zwischen 133 und 200 Euro für Restösterreich pro erwachsener Person (für Kinder jeweils die Hälfte) wurde in der errechneten Steuerersparnis nicht berücksichtigt.
Einkommen brutto p.M. |
Steuerersparnis pro Jahr* excl. "Klimabonus" |
|
ohne Kind |
1 Kind |
800 € |
190 € |
390€ |
1.000 € |
210 € |
410 € |
1.500 € |
468 € |
315 € |
2.000 € |
671 € |
1.171 € |
2.500 € |
682 € |
1.182 € |
3.000 € |
917 € |
1.417 € |
3.500 € |
1.065 € |
1.565 € |
4.000 € |
1.163 € |
1.663 € |
5.000 € |
1.360 € |
1.860 € |
* grün = für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher. Berechnung der jährlichen Steuerersparnis mit den von der Regierung im Oktober 2021 veröffentlichen Parametern (Senkung Steuertarifstufen von 2020 bis 2023 und Sozialversicherungsbeiträge). Steuerersparnis im Vergleich zu Bruttoeinkünften im ersten Halbjahr 2020 (vor der rückwirkenden Senkung der zweiten Steuertarifstufe von 25 auf 20 Prozent).
Kinderreiche Familien als Reformgewinner
Grundvoraussetzung für steuerliche Erleichterung im Rahmen des Familienbonus Plus sind Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird. Um künftig die volle Höhe pro minderjährigem Kind (ab 2022: 1.750 Euro, ab 2023: 2.000 Euro) in Anspruch nehmen zu können, muss ein Elternteil mit einem Kind zumindest 1.545 Euro pro Monat netto verdienen. Bei zwei Kindern (Familienbonus 4.000 Euro) mindestens 1.934 Euro und bei drei Kindern 2.274 Euro netto pro Monat (= Familienbonus 6.000 Euro pro Jahr). Sollten die Einkünfte unter den zuvor angeführten Werten liegen kann durch eine Aufteilung des Familienbonus auf beide Elternteile (sofern der Partner mehr als 930 Euro im Monat netto verdient) unter Umständen eine höhere Steuerersparnis erzielt werden. Für Alleinverdiener und Alleinerzieher ohne oder nur mit geringem Einkommen wird der Familienbonus (als „Kindermehrbetrag“) ab 2022 von 250 auf 450 Euro pro Kind erhöht. Für volljährige Kinder kommt eine Erhöhung von 500 Euro auf 650 Euro pro Jahr.
Tipp – Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) durchführen
Wenn man seine Steuererklärung nicht selbst abgibt, führt das Finanzamt seit 2017 die „Arbeitnehmerveranlagung“ in vielen standardisierten Fällen automatisch durch. Allerdings sind hierbei die wirklich namhaften Steuererleichterungen nicht eingeschlossen. So sind etwa Familienbonus Plus oder Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag grundsätzlich eigenverantwortlich geltend zu machen. Der Familienbonus Plus kann aber auch über die Lohnverrechnung des eigenen Arbeitgebers beantragt werden, in diesem Fall erhöht sich bei entsprechendem Einkommen die monatliche Gehaltsauszahlung um netto 125 Euro pro minderjährigem Kind. Ab Juli 2022 erfolgt in diesem Fall eine automatische Anhebung von 125 Euro auf 166,67 Euro pro Monat und Kind. Sehr gerne geben wir Ihnen Tipps und Hilfestellungen, wenn es um die optimale Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen geht.
Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen, eigene Berechnungen
|