ARGE MED-Newsletter 12/2021


Off label-use bei Corona-Impfung für Kinder

 

Als Arzt haben Sie tagtäglich mit dem off label-use von Arzneimitteln und Behandlungsmethoden zu tun. Das sollte auch in Ihrer Haftpflichtversicherung berücksichtigt sein!

 

Der off label-use von Arzneimitteln, aktuell etwa die Corona-Impfstoffe im noch nicht freigegebenen Anwendungsbereich, bedarf gesonderter, individueller Aufklärung. Mit dem KURIER berichtete jüngst sogar eine Tageszeitung darüber.

Bei mangelhafter Aufklärung ebenso wie bei fehlerhafter Ausführung stellt sich auch im Fall eines off label-use von Arzneimitteln die Haftungsfrage.

 

Gemeinsam mit dem Spezialistenverbund ARGE MED hat unsere Kanzlei schon seit langem und laufend optimierte Sonderklauseln mit mehreren Versicherungsgesellschaften vereinbaren können. Wichtiger Punkt dabei waren und sind Sonderbestimmungen zum Thema off label-use in der ärztlichen Praxis, um den weitestmöglichen Versicherungsschutz für zulässige Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten sicherzustellen.

 

Bei Fragen zu Ihrem Haftpflichtschutz wenden Sie sich bitte gerne an Ihren Berater.

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