ARGE MED-Newsletter 12/2021


Angeklagte Ärzte inzwischen regelmäßig mit Klarnamen in der Zeitung

 

Früher undenkbar, ist es nach dem berühmt-berüchtigten „Landarzt-Fall“ im Herbst 2018 üblich und möglich geworden, dass Ärzte und Zahnärzte in den Medien auch schon in laufenden Gerichtsverfahren mit ihrem vollen Namen genannt werden.

 

In einem aktuellen Beispiel aus der Tageszeitung KURIER, wird einem Tiroler Urologen vorgeworfen, fünf Männer, die sich wegen Erektionsproblemen in Behandlung begeben hatten, „verpfuscht“ zu haben. Angeklagt sind: Schwere Körperverletzung, grob fahrlässige Körperverletzung und Betrug. Im Beitrag gleich daneben, hier ohne Klarnamenverwendung, der Fall einer Amputation des falschen Beins; angeklagt ist hier grob fahrlässige Körperverletzung.

 

Nur eine optimale Versicherungsdeckung hilft hier, mit gezielter Medienarbeit gegen eine Vorverurteilung anzukämpfen.

 

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