ARGE MED-Newsletter 07/2022


Zuerst Gas. Dann Weizen. Ist jetzt der Unterbrechungsschutz für Ärzte und Zahnärzte gefährdet?

 

Ganz anders als im 1. Beitrag liegt der Fall bei der vielzitierten „BUft“. Die Pandemie hat beim Unterbrechungsschutz für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ein enormes Absicherungsdefizit offengelegt. Mehrere Kammern haben daher gehandelt. 

 

Binnen kurzer Zeit haben gleich mehrere Landeskammern der Ärzte- und Zahnärzteschaft auf einen denkbaren Versicherungsnotstand reagiert und mit neuen Rahmenlösungen vorgesorgt.

  

Bei der Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen wurden freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte – vom Vertretungsarzt bis zum Ordinationsbetreiber, vom Gutachterarzt bis zur Gruppenordination – bisher von nur einer Handvoll Anbietern versorgt. Corona und die pandemiebedingten Betriebsunterbrechungen haben in den vergangen zwei Jahren dieses Problem akut werden lassen, als sich gleich drei dieser Anbieter nach und nach von ablaufenden BUfT-Verträgen trennten und zu Beginn des Pandemiegeschehens von den allermeisten Anbietern ein Corona-Ausschluss – oder überhaupt gleich ein Pandemie-Ausschluss – in die Antragsformulare aufgenommen wurde.  

 

Mehrere Ärztekammern und Landeszahnärztekammern, zuletzt die beiden Kammern in Wien, haben daher nach und nach für ihre Mitglieder entweder bestehende Vereinbarungen modernisiert oder neue Rahmenlösungen aufgelegt. Es handelt sich um ein praktisches Einspringen der Kammern gegen den „Versorgungsengpass in der Unterbrechungsversicherung“, um jene Angebote sicherzustellen, die freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte so dringend zur Absicherung ihres Selbstständigenbetriebs benötigen. 

 

Einzelne dieser neuen Angebote ragen tatsächlich mit günstigen Kosten und gleichzeitig erheblichen Innovationen in diesem doch alten Absicherungsbereich heraus. Der neue Rahmenvertrag der Zahnärztekammer Wien löst etwa praktisch sämtliche gängigen Schwierigkeiten mit der auch „BUfT“ genannten Unterbrechungsversicherung als der zentralen Absicherung für den Selbstständigenbetrieb: So wird voller Pandemie- und Kündigungsschutz geboten, voller Schutz bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, und als Top-Standard werden automatisch 24 Monaten Unterbrechungsschutz geboten.  

 

Hier ist sowohl das Motiv als auch die Innovation klar, das Aktivwerden diverser Landeskammern ist absolut nachvollziehbar und zu begrüßen. Es wurden im Ergebnis auch wirkliche Problemlöser geschaffen. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Spezial-Ärzteberater! Er kennt die neuen Sonderlösungen, zusätzliche zu den ohnehin über ARGE MED bereits seit längerem bestehenden Spezialvorteilen für die Vorsorge bei Unterbrechung, vor allem wegen Unfall oder Krankheit.

 

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