Aktiv im Verein: Wann Funktionäre auch privat haften
ÖsterreicherInnen übernehmen gerne ehrenamtliche Tätigkeiten, sei es in Sport- und Brauchtumsvereinen, in Jugend- oder humanitären Hilfsorganisationen, in alpinen Vereinen oder Organisationen, für Tier- und Umweltschutz ... Dieses Engagement ist beispielhaft – weniger vorbildlich wird das Thema Haftung behandelt. Bestenfalls verlässt man sich auf eine bestehende Vereinshaftpflichtversicherung, doch die greift bei so einigen Schadenersatzpflichten gegenüber Dritten nicht.
Stolperfallen im Geschehen
Vereinsfest, sportlicher Wettbewerb, Veranstaltungen, um die Vereinskasse zu füllen: Die Geselligkeit kommt bei solchen Anlässen meist nicht zu kurz, mitunter aber die Sicherheit. Teilnehmer oder Besucher stolpern über sorglos verlegte Leitungen, ein Zelt bricht ein oder es fehlt an generellen Schutzvorrichtungen, an die man erst denkt, wenn es zu spät ist.
Werden Personen aufgrund mangelnder Vorsichtsmaßnahmen verletzt, haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen für Schadensforderungen – und mitunter werden Funktionäre unter bestimmten Umständen selbst zur Kasse gebeten. Darüber hinaus sind strafrechtliche Folgen nicht zu unterschätzen. Obmänner, Kassier oder Rechnungsprüfer müssen sich zudem verantworten, wenn etwa Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet, die Abwicklung einer Vereinsauflösung vereitelt wurde, die finanzielle Absicherung bei der Umsetzung von Vereinsvorhaben fehlte oder Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen verschleppt wurden.
Sorgfalt bei der Sorgfaltspflicht
Fehler und Missgeschicke passieren zuweilen und das kann sich fatal auswirken. Wer eine Funktion in einem Verein wahrnimmt, sollte neben Überzeugung und Begeisterung für das Amt auch eine realistische Einschätzung der Situation mitbringen: Besteht eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für den Verein und dessen Organe und privat ausreichend Versicherungsschutz, um etwa bei der Klage von Dritten anwaltlichen Beistand zu erhalten? Dermaßen abgesichert, kann man sich getrost und mit Freude seinen ehrenamtlichen Aufgaben widmen.
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