Skitouren und ihre Risiken: bei einem Unglück drohen Gerichtsverfahren
Skitouren im alpinen Gelände sind „in“ - wenn der Schnee mitspielt. Mit im Spiel sollten genaue Tourenplanung und vollständige Ausrüstung sein sowie einiges an Zusatzwissen, denn auch abseits der Pisten gelten Regeln, deren Verletzung zu Haftungsansprüchen und gegebenenfalls auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Anfangen mit Begleitung
Einschätzungen zu Lawinengefahr und Anforderungen einer Tour sind für Anfänger schwierig. Für sie ist es ratsam, einen erfahrenen Berg-, Vereins- oder anderen professionellen Führer zur Seite zu haben, der alle Gegebenheiten berücksichtigt und kein unnötiges Risiko eingeht. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss dieser Führer beweisen, dass er sich über die spezielle Lawinenlage informiert, alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen und die Begehung einzelner Hänge sorgfältig abgewogen hat. Meist wird ein Staatsanwalt unter Zuhilfenahme eines Sachverständigengutachtens prüfen, ob es zu einem Strafantrag vor Gericht kommt – etwa bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung oder unterlassener Hilfeleistung.
Freunde und Verträge
Sind Sie gelegentlich zwanglos mit Bekannten unterwegs, ist nicht in jedem Fall jeder für sich selbst verantwortlich: Nimmt ein erfahrener Tourengeher weniger mit diesem Sport vertraute Freunde unentgeltlich mit, kann auch das zu Haftungsansprüchen führen, etwa wenn Schwierigkeiten verschwiegen bzw. Risiken verharmlost oder bestritten und unerfahrenere Tourengenossen über die Gefahren im Unklaren gelassen wurden. Ein solcher „Führer aus Gefälligkeit“ trägt bei einem Unglück die Schuld, wenn sich ein durchschnittlich erfahrener Tourengeher in einer vergleichbaren Situation vorsichtiger verhalten hätte. Als faktischer Führer gilt allerdings nur, wer eine Überwachungs- oder Leitungsfunktion ausübt – das bloße Vorangehen oder mehr Erfahrung sind keine ausreichenden Kriterien, wohl aber kann eine „Haftung aus Vertrag“ greifen, wenn jemand für alle Beteiligten gegen Entgelt Transport, Unterkunft oder Ausrüstung organisiert oder, was gar nicht so selten vorkommt, als Gegenleistung für Kost und Logis auf einer Tour den Führer macht.
Allein unterwegs
Wer sich allein in die Berge aufmacht, trägt neben dem Rucksack lediglich seine Eigenverantwortung und haftet gegenüber anderen nur bei schuldhaftem Verhalten, etwa wenn Absperrungen und Warnungen ignoriert und in Pistennähe Schneebretter ausgelöst werden. Führen sie zu Verletzungen Dritter, liegt ein strafrechtlicher Tatbestand vor – passiert glücklicherweise nichts und gefährdet der Tourengeher nur sich selbst, ist das in Österreich nicht strafbar. Doch Vorsicht, die ohnehin immer angebracht wäre: In Italien beispielsweise können Freizeitsportler, die eine Lawine auslösen, sehr wohl belangt werden, auch wenn niemand zu Schaden kommt.
Sicher on Tour
Laut Statistik führte der Skitouren-Boom im vorigen Winter mit über 650 Unfällen zu deutlich mehr Verunfallten, darunter 18 Toten. Sollte das Skitourengehen zu Ihrem neuen Hobby zählen, setzen Sie auf das WWW von Wissen, Weitblick und Wertschätzung für die Natur: Besuchen Sie Ausbildungs- und Lawinenkurse, planen Sie Ihre Touren entsprechend Ihrem Können und Ihrer Kondition, informieren Sie sich über das Lawinenrisiko, halten Sie Abstand zu anderen Tourengehern und achten Sie auf eine komplette Ausrüstung – und auf Erholungspausen. Gehen Sie nur fit und gesund in die Berge – und kommen Sie fit und gesund zurück!
Hinweis: Unsere Beispiele sollen Ihnen ein „Gefühl“ für die mit dem Skitourensport verbundenen Risiken geben. Eine konkrete Haftung und strafrechtliche Verantwortung sind immer von den jeweiligen konkreten Umständen abhängig.
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