Kfz abmelden - Kennzeichen hinterlegen: Was passiert mit der Versicherung?

 

Ein längerer beruflicher Auslandsaufenthalt, ein ausgedehnter Urlaub, Winterpause, aber auch weniger freiwillige Situationen wie eine Krankheit, ein Unfall oder der Führerscheinentzug: Umstände, in denen es sinnvoll sein kann, sein Fahrzeug stillzulegen, gibt es viele.

 

Wenn man sein Auto nicht benützt, erscheint es unnötig, für den Zeitraum Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer zu bezahlen. Bevor man jedoch sein Kfz abmeldet oder die Kennzeichen hinterlegt, sollte man sich über folgende Punkte Gedanken machen:

 

#1) Die Dauer der Hinterlegung

Um für den betreffenden Zeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer entrichten zu müssen, müssen die Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegt werden.

Wie lange die Kennzeichen hinterlegt werden müssen, damit keine Versicherungsprämien anfallen, hängt vom Versicherungsanbieter ab.

 

#2) Abstellplatz

Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge ohne behördliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z. B. Straßen, Garagen oder Parkhäuser abzustellen. Man muss sich für den betreffenden Zeitraum eine private Abstellmöglichkeit organisieren.

 

#3) Die Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich muss in Österreich für jedes Kraftfahrzeug, welches mit einem behördlichen Kennzeichen versehen ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.

 

Nur, weil ein Fahrzeug abgemeldet ist, oder die Kennzeichen hinterlegt wurden, heißt das allerdings nicht, dass nicht auch Schäden und dadurch Schadenersatzforderungen entstehen können. Es könnte

  • gestohlen werden
  • in Brand geraten und andere Fahrzeuge oder Gebäude mit in Brand stecken
  • durch eine schlecht angezogene Handbremse wegrollen und dadurch Schäden verursachen
  • Öl verlieren

 

#4) Die Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auf das sogenannte „Garagenrisiko“ zu reduzieren. Damit besteht während der Abstelldauer trotzdem Versicherungsschutz bei z.B. Brandschäden.

 

 

Verständigen Sie uns auf jeden Fall, wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit abzumelden, oder die Kennzeichen zu hinterlegen. Es sollte unbedingt im Vorfeld geprüft werden, wie es mit der Versicherung für den Zeitraum aussieht.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
AKTIV Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-2700 Wiener Neustadt, Flugfeldgürtel 14
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2622 21091
+43 2622 2109104

 

hlobil@wrn.at
www.aktiv-versicherungsservice.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements