Winterfreuden und Lenkerleiden: Rechtliche Grundlagen bei Kälte, Schnee und Eis

Im Winter gelten spezielle Verkehrsregeln, die nicht nur der Sicherheit dienen, sondern bei Missachtung auch zu Bußgeldern, Punkten und erhöhtem Unfallrisiko führen können. Autofahrer sollten sich über die Vorschriften informieren, um rechtlich korrekt und sicher unterwegs zu sein.

 

Vor dem Einsteigen

Auto eingeschneit, Scheibe vereist und auch noch spät dran? Viele begnügen sich in einem solchen Fall mit einem „Schnellputz“: Schnee wird halbherzig abgekehrt, ein kleines Guckloch auf Fahrerseite freigekratzt und um es drinnen schnell warm zu haben, lässt man während dieser Prozedur den Motor laufen … Letzteres verursacht Lärm, produziert unnötig Abgase und wird ebenso wie ein eingeschränktes Sichtfeld während der Fahrt mit einem Bußgeld geahndet. Rücklichter, Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen sind ebenso schneefrei zu halten und bitte nicht auf das Dach vergessen: Löst sich von dort eine „Lawine“, wird sie für andere zur Gefahr und es drohen Haftung und eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen.

 

Winterreifen sind Pflicht

Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen – wie Glätte, Schneematsch oder Eis – sind Reifen mit dem „Alpine“-Symbol Pflicht. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Aber auch Fahrzeughalter, die das zulassen, zahlen 75 Euro und erhalten ebenfalls einen Punkt.

 

Kommt es durch das Fahren mit Sommerreifen zu einer Verkehrsbehinderung, etwa wenn ein Auto bei Schneefahrbahn eine Steigung nicht bewältigt, steigt die Strafe auf 80 Euro. Führt das Ganze zu einem Unfall, erhöht sich die Summe auf 120 Euro, ebenfalls mit einem Punkt im Register.

 

Vom Schnee verborgen

Von Schnee bedeckte Verkehrszeichen verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit: Stoppschilder oder dreieckige Vorfahrt-achten-Schild sind schon an ihrer Form zu erkennen, deren Missachtung aufgrund von „Unkenntlichkeit“ ist also nicht zulässig.

 

Verkehrszeichen, die nicht allein durch ihre Form zu erkennen sind, können ihre Verbindlichkeit verlieren. Die Pflicht, aufmerksam und den Verhältnissen angemessen zu fahren, bleibt dennoch aufrecht. Von Ortskundingen allerdings verlangt man, dass sie die Verkehrszeichen und Einschränkungen kennen und sich an die Verbots- und Tempolimitschilder halten.

 

Parkverbotschilder gelten auch unter Schnee. Hier gilt es besser ein zugeschneites Schild von Schnee zu befreien, um sicherzustellen, dass Sie ordnungsgemäß parken.

 


 
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