
Versicherungsschutz beim Umgang mit E-Scootern
Sie prägen mittlerweile unser Straßenbild und verursachen viele Unfälle: die E-Scooter. Vor allem mit Geräten von Verleihfirmen kommt es häufig zu Unfällen, dabei werden oft auch unbeteiligte Dritte geschädigt.
E-Scooter mit Betriebserlaubnis
E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis und unterliegen der Versicherungspflicht. Der bestehende Schutz über eine Kfz-Haftpflicht wird durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen. Bei Verleihfirmen besteht also Schutz für den Drittschaden über den Versicherungsvertrag der Verleihfirmen. Der eigene Personen- oder Sachschaden ist über diese Verträge allerdings nicht gedeckt.
Falls Sie sich einen E-Scooter von einem guten Bekannten leihen, ist der Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, ebenfalls über die Haftpflicht des E-Scooters gedeckt. Beschädigen Sie den E-Scooter Ihres Bekannten, werden Sie den Schaden aus der eigenen Tasche begleichen müssen. In der Privathaftpflicht besteht keine Deckung für die Nutzung von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis
Für E-Scooter ohne Betriebserlaubnis besteht kein Versicherungsschutz und sie dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wer diese E-Scooter im Straßenverkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld sowie einer Beschlagnahme des Fahrzeuges rechnen. In besonderen Fällen kann es auch zu Strafanzeigen kommen
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