Volljährige mitversichert? Privathaftpflicht und Rechtsschutz

 

Wann endet die Mitversicherung über die Eltern und ab wann benötigen die Kinder eigene Versicherungsverträge? Wie so oft gibt es keine einheitliche Regelung! Wir erklären die Grundsätze!

 

In der Privathaftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, versichert. Darüber hinaus sind Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums versichert.

 

Ob Kinder darüber hinaus über den Vertrag der Eltern mitversichert sind, ist im Einzelfall zu klären. Die am Markt vorhandenen Bedingungswerke sind sehr uneinheitlich. Kriterien sind Alter, eigenes Einkommen oder Familienstand.

 

In der Rechtsschutzversicherung gilt die Mitversicherung in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, sofern die Kinder keinen eigenen Hausstand gründen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Aber für den auf das Kind zugelassenen Pkw benötigt man einen separaten Vertrag. Eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

Melden Sie sich bei Ihrem EFS Vermittler/Ihrer EFS Vermittlerin, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre volljährigen Kinder noch ausreichend mitversichert sind.

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