
Zwei Räder, viele Risiken: Lohnt sich eine Fahrradversicherung?
Ob für den Arbeitsweg, sportliche Touren oder einfach als klimafreundliche Alternative zum Auto – Fahrräder und E-Bikes sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Moderne Bikes sind heute oft mehrere Tausend Euro wert – entsprechend hoch ist auch das Risiko, Opfer von Diebstahl oder Beschädigung zu werden. Viele Radbesitzer gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung als Absicherung ausreicht. Doch der Schutz greift häufig nicht in vollem Umfang, und es stellt sich die berechtigte Frage: Wie sichere ich mein Fahrrad richtig ab?
Hausratversicherung – reicht das aus?
In der Hausratversicherung sind Fahrräder nur eingeschränkt mitversichert. Standardmäßig ist der Diebstahl aus verschlossenen Räumen (z. B. Keller oder Garage) versichert. Wenn das Fahrrad im Freien gestohlen wird – etwa vor dem Supermarkt oder Bahnhof – greift der Schutz nur, wenn eine Fahrradklausel vereinbart wurde.
Doch selbst dann sind häufig nur begrenzte Leistungen enthalten. In vielen Fällen ist der Diebstahlschutz auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme beschränkt – bei hochwertigen Rädern reicht das schnell nicht aus. Hinzu kommt: Schäden durch Vandalismus, Unfälle, Stürze oder Elektronikprobleme am Pedelec sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt.
Fahrradversicherung – sinnvoll für hochwertige Räder
Bei teureren Fahrrädern oder Pedelecs ist eine spezielle Fahrradversicherung oft der sinnvollere Weg. Diese Policen bieten einen deutlich umfangreicheren Schutz, zum Beispiel:
⇒ Diebstahl, auch unterwegs oder aus dem Fahrradständer
⇒ Vandalismus
⇒ Akku- und Motorschäden bei Pedelecs
⇒ Unfallschäden
⇒ Schutzbriefleistungen, wie Pannenhilfe oder Rücktransport
Ein weiterer Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt oft weltweit und rund um die Uhr – ideal, wenn Sie Ihr Rad auch im Urlaub nutzen.
Vorsicht! Pedelec ist nicht gleich E-Bike
In der Versicherungswelt wird zwischen Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h) und schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs (bis 45 km/h) unterschieden. Letztere gelten als Kleinkrafträder – hier ist eine Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, zusätzlich ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich.
Fazit
Wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad oder Pedelec besitzen, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihren Versicherungsschutz. Ihr EFS Vermittler/Ihre EFS Vermittlerin berät Sie gerne individuell und hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden und im Schadenfall bestens abgesichert zu sein.
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