
Live aus der Schadenspraxis
Fünf konkrete Beispiele aus der Schadenspraxis, die zeigen, worauf es wirklich ankommt – mit hilfreichen Tipps, wie Sie ähnliche Situationen vermeiden und sich vor unangenehmen Überraschungen schützen können.
#1) „Mein Vater war zu Besuch und ich habe aus Versehen seine Bahntickets im Papiermüll entsorgt. Zahlt das die Haftpflicht?“
Hier liegt ein Schaden vor, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist, ein reiner Vermögensschaden. Diese Schäden sind in der Regel mitversichert, aber leider keine Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen
#2) „Während unseres Urlaubes wurde unser Wohnmobil aufgebrochen und Kleidung sowie ein Notebook entwendet. Zahlt das die Hausrat?“
In neueren Premiumverträgen ist der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mitversichert. Es gelten allerdings geringe Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und elektronische Geräte. Wir empfehlen eine Wohnmobil-Inhaltsversicherung, da diese Verträge einen deutlich umfangreicheren Schutz bieten und die Entschädigungsgrenzen höher sind. Grundvoraussetzung bleibt allerdings, dass das Wohnmobil verschlossen war und gewaltsam geöffnet wurde.
#3) „Auf unserem Herd sind Plastikschüsseln geschmolzen. Nun sind die Wände und die Möbel mit Rauch und Ruß bedeckt. Zahlen das die Hausrat- und die Gebäudeversicherung?“
In Basistarifen ist dieser Schaden leider nicht versichert, da dem Rauch und Ruß kein Feuerschaden vorausgegangen ist. In Premiumtarifen wird der Versicherungsschutz in der Regel um diesen Baustein erweitert. Dann ist auch der reine Rauch- und Rußschaden versichert.
#4) „Unsere Photovoltaikanlage produziert nach einem Blitzschlag keinen Strom mehr. Wer entschädigt uns den Ertragsausfall?“
Die Gebäudeversicherung mit ihren Grundgefahren deckt den Ertragsausfall nicht. Hier sind Zusatzbausteine oder ein separater Vertrag erforderlich. In der Regel wird ein Pauschalbetrag je Tag und kWp vereinbart, ohne den tatsächlichen Einnahmeverlust nachweisen zu müssen.
#5) „Bei einem Starkregen wurde unsere Dachterrasse überflutet. Leider ist Wasser in das Haus eingedrungen. Wer bezahlt uns den Schaden?“
Starkregen ist in der Regel nur versichert, wenn Sie Elementarschäden mitversichert haben. Allerdings galt bisher der Grundsatz, dass das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, überschwemmt sein musste. Von dieser Regelung weichen mittlerweile einige Versicherer ab, sodass der Schaden versichert sein könnte. Grundvoraussetzung bleibt, dass kein Gebäudemangel ursächlich ist.
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