logo
Headerbild
 

 

 

Live aus der Schadenspraxis

Fünf konkrete Beispiele aus der Schadenspraxis, die zeigen, worauf es wirklich ankommt – mit hilfreichen Tipps, wie Sie ähnliche Situationen vermeiden und sich vor unangenehmen Überraschungen schützen können.

 

 

#1) „Mein Vater war zu Besuch und ich habe aus Versehen seine Bahntickets im Papiermüll entsorgt. Zahlt das die Haftpflicht?“

Hier liegt ein Schaden vor, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist, ein reiner Vermögensschaden. Diese Schäden sind in der Regel mitversichert, aber leider keine Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen

 

 

#2) „Während unseres Urlaubes wurde unser Wohnmobil aufgebrochen und Kleidung sowie ein Notebook entwendet. Zahlt das die Hausrat?“

In neueren Premiumverträgen ist der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mitversichert. Es gelten allerdings geringe Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und elektronische Geräte. Wir empfehlen eine Wohnmobil-Inhaltsversicherung, da diese Verträge einen deutlich umfangreicheren Schutz bieten und die Entschädigungsgrenzen höher sind. Grundvoraussetzung bleibt allerdings, dass das Wohnmobil verschlossen war und gewaltsam geöffnet wurde.

 

 

#3) „Auf unserem Herd sind Plastikschüsseln geschmolzen. Nun sind die Wände und die Möbel mit Rauch und Ruß bedeckt. Zahlen das die Hausrat- und die Gebäudeversicherung?“

In Basistarifen ist dieser Schaden leider nicht versichert, da dem Rauch und Ruß kein Feuerschaden vorausgegangen ist. In Premiumtarifen wird der Versicherungsschutz in der Regel um diesen Baustein erweitert. Dann ist auch der reine Rauch- und Rußschaden versichert.

 

 

#4) „Unsere Photovoltaikanlage produziert nach einem Blitzschlag keinen Strom mehr. Wer entschädigt uns den Ertragsausfall?“

Die Gebäudeversicherung mit ihren Grundgefahren deckt den Ertragsausfall nicht. Hier sind Zusatzbausteine oder ein separater Vertrag erforderlich. In der Regel wird ein Pauschalbetrag je Tag und kWp vereinbart, ohne den tatsächlichen Einnahmeverlust nachweisen zu müssen.

 

 

#5) „Bei einem Starkregen wurde unsere Dachterrasse überflutet. Leider ist Wasser in das Haus eingedrungen. Wer bezahlt uns den Schaden?“

Starkregen ist in der Regel nur versichert, wenn Sie Elementarschäden mitversichert haben. Allerdings galt bisher der Grundsatz, dass das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, überschwemmt sein musste. Von dieser Regelung weichen mittlerweile einige Versicherer ab, sodass der Schaden versichert sein könnte. Grundvoraussetzung bleibt, dass kein Gebäudemangel ursächlich ist.

 

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
EFS Euro Finanz Service Vermittlung AG

Wallstraße 7, D-55122 Mainz
+49 6131 58 388-0
mail@efs-ag.de
www.efs-ag.de
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Da wir Ihren Namen/Ihre Adresse im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes als potentiellen Interessenten für unsere Produkte und Leistungen gespeichert haben, erlauben wir uns, mit der Anfrage an Sie heranzutreten, ob wir Sie auch in Zukunft über unser Leistungsangebot informieren dürfen. Angesichts der doch immer wieder gegebenen Zusammenarbeit gehen wir davon aus, dass Sie dazu Ihre Zustimmung erteilen. Sollten Sie wider Erwarten keine Zusendungen bekommen wollen, klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Bildnachweis  | © envato elements