
Achtung Ausland! Wann die EKVK nicht genügt
Die schönste Zeit des Jahres – endlich Urlaub! Doch was, wenn Sie im Ausland plötzlich krank werden? Viele verlassen sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – aber reicht das wirklich aus?
Was ist die EKVK und wo gilt sie?
Die EKVK ist die blaue Rückseite Ihrer e-Card. Sie sichert zu, dass Sie im Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes medizinisch versorgt werden können. Mit ihr erhalten Sie im Krankheitsfall medizinisch notwendige Leistungen – aber nur bei Vertragsärzten und -spitälern im jeweiligen Land. Dort wird direkt mit der jeweiligen Österreichischen Sozialversicherung (z. B. der ÖGK) abgerechnet.
Wichtig: Damit die EKVK gilt, müssen alle Datenfelder auf der Rückseite vollständig ausgefüllt und keine Felder mit Sternchen versehen sein.
Sie gilt in der EU, in EWR-Staaten, der Schweiz, im Vereinigten Königreich sowie in einigen weiteren Ländern wie Bosnien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
Wie nutzen Sie die EKVK im Krankheitsfall?
Behandlung bei Vertragsärzt:innen
Wenn die Ärztin bzw. der Arzt oder das Krankenhaus einen Vertrag mit der öffentlichen Krankenkasse des Urlaubslandes hat, muss die EKVK akzeptiert werden. Sie werden dann wie eine einheimische Patientin bzw. ein einheimischer Patient behandelt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem lokalen Krankenversicherungsträger und der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich.
Achtung: In einigen Ländern ist es üblich, dass auch einheimische Patienten zuerst selbst zahlen und später einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Dasselbe gilt dann auch für Sie. In diesem Fall ist es wichtig, eine detaillierte Originalrechnung zu verlangen und diese nach Ihrer Rückkehr bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich auf Basis österreichischer Kassentarife.
Behandlung bei Nicht-Vertragspartnern
Wenn die Ärztin oder der Arzt keinen Vertrag mit der lokalen Krankenkasse hat, müssen Sie – ähnlich wie bei einer Wahlärztin/einem Wahlarzt in Österreich – die Kosten selbst tragen. Auch hier gilt: Eine detaillierte Rechnung ist notwendig, um nachträglich einen Kostenersatz beantragen zu können.
Achtung, Einschränkungen!
- Nicht überall akzeptiert: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ärzt:innen oder Krankenhäuser Ihre EKVK nicht akzeptieren – etwa aus Unkenntnis oder weil kein Vertragsverhältnis mit der lokalen Kasse besteht. In diesem Fall müssen Sie die Kosten zunächst selbst begleichen. Eine Rückerstattung durch die Sozialversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Kostenbeteiligung vor Ort: In vielen Ländern ist es üblich, dass auch gesetzlich Versicherte Selbstbehalte oder Gebühren zahlen müssen – etwa für Medikamente oder den Arztbesuch. Diese Kosten müssen Sie immer selbst übernehmen, auch mit EKVK.
- Keine Gültigkeit außerhalb Europas: In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen - z. B. in den USA, Thailand oder Ägypten - übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung keine Kosten. Hier zahlen Sie die Behandlung komplett aus eigener Tasche.
Urlaubskrankenschein? Gibt’s online!
Für manche Länder (z. B. Türkei) brauchen Sie zusätzlich einen sogenannten internationalen Urlaubskrankenschein. Diesen können Sie mit ID Austria bequem über die Website oder App der jeweiligen Sozialversicherung anfordern.
Warum Sie trotzdem eine private Reiseversicherung brauchen
Die EKVK deckt nur die medizinisch notwendigen Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes ab. Folgende Leistungen sind meist nicht enthalten:
- Krankenrücktransport nach Hause
- Behandlungen in privaten Kliniken
- Vollständige Kostendeckung bei Notfällen
- Absicherung auch in Nicht-EU-Ländern
Gerade der Rücktransport kann mehrere Tausend Euro kosten – und wird nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen.
Fazit
Die EKVK ist ein wichtiger Reisebegleiter – aber kein Rundumschutz. Für einen sorgenfreien Urlaub ist eine private Reiseversicherung absolut empfehlenswert. Hier können neben Kosten für Krankheit im Ausland auch Stornokosten bei Erkrankung vor Antritt der Reise versichert sein.
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