
Achtung Ausland! Wann die Europäische Krankenversicherungskarte nicht genügt
Die schönste Zeit des Jahres – endlich Urlaub! Doch was, wenn Sie im Ausland plötzlich krank werden? Viele verlassen sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – aber reicht das wirklich aus?
Was ist die EHIC und wo gilt sie?
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie sichert zu, dass Sie im Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes medizinisch versorgt werden können. Mit ihr erhalten Sie im Krankheitsfall medizinisch notwendige Leistungen.
In einigen Ländern müssen Sie sich allerdings vorab bei der örtlichen Krankenkasse oder Gesundheitseinrichtung einen Behandlungsschein ausstellen lassen. Wie das Verfahren in Ihrem Urlaubsland abläuft und worauf Sie bei der medizinischen Versorgung im europäischen Ausland besonders achten sollten, erfahren Sie in den Merkblättern der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU), in EWR-Staaten, der Schweiz, im Vereinigten Königreich sowie in einigen weiteren Ländern wie Bosnien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
Achtung, Einschränkungen!
- Nicht überall akzeptiert: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ärzt:innen oder Krankenhäuser Ihre EHIC nicht akzeptieren – etwa aus Unkenntnis oder weil kein Vertragsverhältnis mit der lokalen Kasse besteht. In diesem Fall müssen Sie die Kosten zunächst selbst begleichen. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Kostenbeteiligung vor Ort: In vielen Ländern ist es üblich, dass auch gesetzlich Versicherte Selbstbehalte oder Gebühren zahlen müssen – etwa für Medikamente oder den Arztbesuch.
- Keine Gültigkeit außerhalb Europas: In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen - z. B. in den USA, Thailand oder Ägypten - übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung keine Kosten. Hier zahlen Sie die Behandlung gänzlich aus eigener Tasche.
Auslandskrankenschein? Gibt’s online!
Für manche Länder (z. B. Türkei, Tunesien) brauchen Sie zusätzlich eine Anspruchsbescheinigung (= Auslandskrankenschein).
Warum Sie trotzdem eine private Reiseversicherung brauchen
Die EHIC deckt nur die medizinisch notwendigen Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes ab. Folgende Leistungen sind meist nicht enthalten:
- Krankenrücktransport nach Hause
- Behandlungen in privaten Kliniken
- Vollständige Kostendeckung bei Notfällen
- Absicherung auch in Nicht-EU-Ländern
Gerade der Rücktransport kann mehrere Tausend Euro kosten – und wird meist nicht von der Krankenkasse übernommen.
Fazit
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein wichtiger Reisebegleiter – aber kein Rundumschutz. Für einen sorgenfreien Urlaub ist eine Auslandskrankenversicherung absolut empfehlenswert.
Melden Sie sich bei Ihrem EFS Vermittler/Ihrer EFS Vermittlerin - er/sie berät Sie gerne rund um die Absicherung Ihres Urlaubes.
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