
Kennen Sie diese 10 Versicherungs-Irrtümer?
Versicherungen sind da, um Sicherheit zu geben und für den Ernstfall vorzusorgen und gerüstet zu sein – doch gerade rund um das Thema Versicherungsschutz kursieren viele Halbwahrheiten. Manche Missverständnisse können im Schadensfall teuer werden.
Hier sind 10 typische Versicherungs-Irrtümer – und was wirklich dahintersteckt.
#1: Jeder Brand ist automatisch versichert
Kurz die Küche verlassen, das Öl in der Pfanne fängt Feuer – und die Versicherung zahlt? Nicht unbedingt. Brände durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen) sind nur gedeckt, wenn dieser Schutz vereinbart ist.
Tipp: Neuere Versicherungsverträge haben diesen Zusatz meist automatisch inkludiert. Achten Sie dennoch auf die Vereinbarung „Schäden durch grobe Fahrlässigkeit“ in Ihrer Polizze!
#2: Einbruch – da zahlt die Versicherung immer
Ein Einbruch ist zwar in der Haushaltsversicherung versichert, aber nur, wenn gewisse Pflichten eingehalten wurden. Gekippte Fenster, unversperrte Türen oder Schlüssel unter der Türmatte - da kann die Versicherung die Zahlung drastisch kürzen oder im schlimmsten Fall ganz verweigern.
Wichtig: Wohnung oder Haus immer absperren und Fenster schließen!
#3: Eigene Fehler sind abgesichert
Ihnen fällt Ihr Handy runter? Beim Reinigen Ihrer Wohnung geht eine Vase zu Bruch? In einer Haushaltsversicherung sind üblicherweise Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und Einbruchdiebstahl versichert. Andere Schäden – wie die genannten – sind in der Regel nicht versichert.
Faustregel: Versichert ist, was vertraglich vereinbart ist.
#4: Alle Glasbruchschäden sind versichert
Versichert sind üblicherweise Flachglasflächen wie Fenster, Spiegel, Duschkabinen oder Ceranfelder. Kleinere Gegenstände aus Glas wie Brillen, Trinkgläser oder Lampen fallen, ebenso wie Displayglas von Smartphones oder Laptops, dagegen nicht unter den Schutz.
Tipp: Bei Displays oder Brillen - wenn gewünscht - auf spezielle Zusatzversicherungen achten.
#5: Berufsunfähigkeit betrifft nur riskante Jobs
Viele meinen, nur Dachdecker oder Bauarbeiter müssen sich über Berufsunfähigkeit Gedanken machen. In Wahrheit kann es jeden treffen – ein Burnout im Büro, ein Bandscheibenvorfall oder eine chronische Erkrankung reichen aus, um nicht mehr arbeiten zu können. Ohne Absicherung droht schnell ein finanzielles Loch.
Merke: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig vom Beruf sinnvoll – und je früher abgeschlossen, desto günstiger.
#6: Terrasse und Garten sind in einer Haushaltsversicherung automatisch mitversichert
Viele denken, die Terrasse gehört automatisch zum Wohnbereich. Tatsächlich gibt es Verträge, wo Gartenmöbel, Whirlpool, Markise, … nicht eingeschlossen sind. Kommt es zu Sturm-, Hagel- oder Vandalismusschäden, kann es passieren, dass nichts ersetzt wird.
Tipp: Wer viel Geld in Garten oder Terrasse investiert, sollte den Schutz anpassen.
#7: Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Unfälle in der Freizeit
Ein häufiger und oft teurer Irrtum! Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Unfällen während der Arbeit oder am Weg dorthin. Freizeitunfälle – sei es beim Wandern, Sport oder im eigenen Haushalt – fallen nicht darunter. Gerade hier passieren jedoch viele Missgeschicke. Damit gibt es keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Folgeschäden.
Tipp: Für Freizeitunfälle braucht es eine private Unfallversicherung.
#8: Geliehenes darf kaputtgehen
„Kein Problem, ich bin ja haftpflichtversichert!“ – denken viele. Doch geliehene Gegenstände sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, besonders wenn sie während der Benutzung entstehen.
Beispiel: Sie leihen sich das Fahrrad des Nachbarn und stürzen – der Schaden ist meist nicht gedeckt.
#9: Alte Verträge sind immer besser
Viele behalten alte Polizzen, weil sie glauben, „früher waren die Bedingungen besser“. Häufig ist das Gegenteil der Fall: In Wirklichkeit haben neue Verträge oft mehr Leistungen, bessere Absicherung und manchmal sogar günstigere Beiträge. Wer nie vergleicht, zahlt womöglich mehr für weniger Schutz.
Regel: Alle paar Jahre prüfen, ob Preis und Leistung noch passen.
#10: In der Pension bin ich automatisch unfallversichert
Mit dem Pensionsantritt endet der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzen Sie im Haushalt oder verletzen sich beim Wandern, bleiben Sie ohne Leistung für Folgeschäden.
Tipp: Eine private Unfallversicherung ist gerade auch für Pensionist:innen sinnvoll, da diese mangels beruflicher Tätigkeit gar keine gesetzliche Unfallversicherung haben.
Fazit
Verlassen Sie sich nicht auf Mythen – verlassen Sie sich auf Fakten. Viele Irrtümer lassen sich vermeiden, wenn man seine Verträge kennt und von Zeit zu Zeit anpasst. So bleibt Ihr Schutz aktuell – und Sie müssen sich im Schadenfall keine Sorgen machen.
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