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Verhaltenspflichten vor und nach dem Schadenfall

 

In der Sachversicherung sind Obliegenheiten Verhaltenspflichten, die Sie beachten müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

→ Vor dem Schadenfall

Schon vor dem Schadenfall müssen Sie alle gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten.


So sind Sie beispielsweise vertraglich verpflichtet, in der kalten Jahreszeit Ihre Wohnung oder das Haus zu beheizen, um einem Leitungswasserschaden vorzubeugen. Bei nicht genutzten Gebäuden müssen die wasserführenden Anlagen sogar entleert und abgesperrt werden. Außerdem müssen diese Objekte genügend häufig kontrolliert werden.

 

Zusätzlich müssen in der Gebäudeversicherung zumutbare Vorkehrungen gegen Elementarschäden getroffen werden und Rückstausicherungen nach der jeweils geltenden Landesbauordnung funktionsbereit gehalten werden.

 

→ Bei Eintritt des Versicherungsfalls

Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Zeigen Sie den Schaden unverzüglich an und holen Sie sich Weisungen des Versicherers ein, wenn die Umstände dies gestatten. Befolgen Sie die Weisungen des Versicherers und lassen Sie die Schadenstelle so lange unverändert, bis diese vom Versicherer freigegeben worden ist. 

 

Bei abhandengekommenen Sachen müssen Sie dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis einreichen.

 

 

→ Fazit

Halten Sie sich im Schadensfall an die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vereinbarten Verhaltensregeln, um Ärger, Missverständnisse und Streitfragen zu vermeiden. Eine Verletzung der Obliegenheiten kann im Ernstfall die Kürzung der Versicherungszahlung oder die komplette Leistungsfreiheit des Versicherers bedeuten.


 
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