
Vorsicht bei verlockend hohen Zinsversprechungen
2018 musste das heimische Immobilienunternehmen Wienwert Insolvenz anmelden. Im Jänner 2026 (!) erfolgt nun die strafrechtliche Aufarbeitung mit den ersten Gerichtsverhandlungen. Laut Bericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurden mehr als 1.800 Anleger mit einem Ausmaß von rund 41 Millionen Euro geschädigt, weil die bereits insolvente Unternehmensgruppe weiter nach dem Prinzip „Loch auf, Loch zu“ Kapital eingesammelt hätte. Investoren warten und hoffen teils immer noch zumindest auf die Rückzahlung eines kleinen Teils ihrer angelegten Gelder. Die dafür zuständige Kuratorin im Insolvenzverfahren hat seit 2018 inzwischen 44 Berichte bzw. Informationen veröffentlicht, und es scheint aufgrund der strafrechtlichen Aufarbeitungen noch immer kein Ende in Sicht. Dass wie bei Wienwert hohe Zinsen bei kurzer Anlagedauer und einem vermeintlich sichereren Geschäftsmodell versprochen und dann nicht gehalten werden, ist leider kein Einzelfall. Derartige Insolvenzen häufen sich gerade. In den meisten Schadensfällen haben Anleger direkt über Onlineplattformen und durch Hilfestellung von nicht konzessionierten bzw. vermeintlichen Finanzberatern investiert.
Schadenshäufungen bei Projekten zur erneuerbaren Energie und Immobilien
Die volumenmäßig höchsten Schadensfälle mussten Anleger in den letzten Monaten in den Unternehmensbereichen erneuerbare Energie und Immobilien verkraften. Negativer Höhepunkt dabei die Sun Contracting AG aus Liechtenstein mit Tochterunternehmen unter anderem in Österreich. Im November 2025 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden, Ende 2024 betrugen die Verbindlichkeiten rund 197 Millionen Euro. Dieses Kapital wurde überwiegend von Personen eingeworben, die nicht über die Gewerbeberechtigung für eine qualifizierte und professionelle Anlageberatung verfügen. Auf den ersten Blick ein vielversprechendes Geschäftsmodell rund um die Errichtung und Vermietung von Solaranlagen. Tatsächlich wirtschaftlich überzogene Versprechen von hohen Anlagezinsen und zuletzt auch eines potenziellen Börsegangs mit vermeintlich enormen Kurssteigerungen. Investoren steht nun ein langes und komplexes Insolvenzverfahren ins Haus, ohne dabei abschätzen zu können, ob überhaupt realistische Geldrückflüsse zu erwarten sind.
Crowdinvestment Plattformen mit gutem Marketing und mäßigen Investmentfakten
Seit der 2015 erfolgten Einführung des „Alternativfinanzierungsgesetz“ (AltFG) boomen Kapitalanlagen über Crowdinvestment-Plattformen wie Rockets oder Conda. Die ursprüngliche Idee war es, speziell jungen Unternehmen mit potenziell starken Wachstumsraten die Möglichkeit zu schaffen, sich mit verhältnismäßig wenig bürokratischen Auflagen und Informationspflichten Kapital von Kleinanlegern zu holen. Rasch wurden diese Plattformen letztendlich doch etwas zweckentfremdet für die Zwischenfinanzierung von großen Immobilienprojekten genutzt. So auch von der VMF / VKM Immobiliengruppe. Über einige Jahre wurden teils auch große Immobilienprojekte umgesetzt und Verbindlichkeiten ordnungsgemäß rückgeführt. Als der letzte verzweifelte Versuch im Jahr 2024, Liquiditätslöcher mit einer Anleihe mit 12 Prozent Zinsen bei 2-jähriger Laufzeit zu stopfen, scheiterte, musste Insolvenz angemeldet werden. Es sind schätzungsweise über 5.000 Anleger von Crowdinvesting-Plattformen betroffen, die WKStA geht von einem Schaden über rund 70 Millionen Euro aus. Die blumigen Beschreibungen der Investmentchancen auf diversen Onlineplattformen, welche kaum mit greifbaren Finanzfakten unterlegt waren, mit der vermeintlichen Sicherheit eines Immobilienprojekts, kommen nun leider vielen Anlegern teuer zu stehen.
Unterschätztes Risiko nachrangige Darlehen
Vielen Anleger wird leider erst im Schadenfall bewusst, dass hinter ihrer hoch verzinsten Anlageform ein sogenanntes „nachrangiges Darlehen“ steht. Speziell bei Investments über Crowd-Plattformen ist das die häufigste Abwicklungsform. Hier werden im Insolvenzfall alle anderen Gläubiger (Banken, Lieferanten, etc.) vorrangig bedient, nur wenn bei Konkursende im sehr unwahrscheinlichen Fall noch Kapital übrig bleibt, erhalten auch Zeichner von Nachrangdarlehen einen Teil ihres eingesetzten Geldes zurück. Oft sehen die Darlehensbedingungen auch vor, dass bei Zahlungsschwierigkeiten die vereinbarten Laufzeiten einseitig vom Unternehmen verlängert werden dürfen oder fällige Zinsen nicht ausbezahlt werden müssen. Zudem ist ein vorzeitiger Ausstieg aus derartigen Investments kaum möglich.
Tipp – Mit professioneller Beratung ein optimales Chance-/Risikoverhältnis finden
Vor jeder Anlageentscheidung ist es wichtig, Chancen und Risiken abzuwägen. Bei atypisch hohen Zinsen bei sehr kurzen Laufzeiten sollte man jedenfalls sehr vorsichtig sein bzw. generell bei Investmententscheidungen auf die Erfahrung und die Einschätzung von unabhängigen Finanzberatern vertrauen.
Das aktuelle Kapitalmarktumfeld bietet sehr gute Renditechancen bei überschaubaren Risiken bzw. Kapitalschwankungen, mit gleichzeitigen guten Zugriffsmöglichkeiten auf das eingesetzte Geld, falls dieses dringend benötigt werden sollte.
Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein individuelles Gespräch über attraktive Anlagemöglichkeiten mit einer breiten Streuung und einem professionellen Management zur Verfügung.
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