weihnachtslich dekoriertes Fenster mit einer Tasse Tee

November 2025
 

 

 

Frostschäden vermeiden: Schutz für Gebäude und Versicherungsschutz

 

Die kalte Jahreszeit bringt nicht nur Winterfreuden, sondern auch Pflichten für Hausbesitzer. Neben der Räum- und Streupflicht gibt es eine weitere wichtige Verantwortung: Ihr Gebäude muss so gesichert sein, dass es nicht zu Frostschäden kommt. Durch Frost entstehen viele unnötige und teure Schäden an Wänden, Böden oder der Heizung. Und noch schlimmer: Versicherungen könnten ihre Leistung kürzen oder in schweren Fällen sogar ablehnen, wenn das Gebäude nicht ausreichend gegen Frost gesichert war.

 

Was bedeutet das konkret?

 

► Heizung nicht komplett ausschalten:

Auch wenn Sie länger nicht zu Hause sind, muss eine Mindesttemperatur im Gebäude gehalten werden. Dadurch bleiben Leitungen in Wänden und Schächten geschützt, und das Risiko eines Frostschadens sinkt deutlich.

 

► Wasserleitungen schützen:

Leitungen in unbeheizten Bereichen sollten entleert oder gut gedämmt werden. Das gilt besonders für Gartenleitungen, Leitungen in Garagen, Kellerräumen oder Anbauten, die im Winter schnell auskühlen.

 

► Regelmäßige Kontrollen:

Gerade bei leerstehenden Immobilien ist es Pflicht, regelmäßig nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Ein kurzer Blick auf die Heizung, die Temperatur und mögliche Feuchtigkeit kann Schäden früh verhindern.

 

► Außenwasser abdrehen:

Außenhähne und Gartenleitungen sollten schon vor dem ersten Frost abgestellt und entleert werden.

 

► Frostgefährdete Räume beachten:

Keller, Garagen oder Nebenräume werden oft vergessen – genau dort passieren aber die meisten Frostschäden.

 

Die Verpflichtung zur Frostsicherung ist Teil Ihrer Sorgfaltspflicht als Hausbesitzer. Sie schützt nicht nur Ihr Gebäude, sondern auch Ihren Versicherungsschutz und erspart manch kostspielige Reparatur und unnötigen Stress.

 

Ein kurzer Check zu Winterbeginn reicht oft schon aus, um viele Probleme zu vermeiden.

 

Tipp

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich einzuhaltender Obliegenheiten. Besonders die „72-Stunden-Klausel“ kann in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.

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