
Wohnungseigentümergemeinschaften in der Haftungsfalle
Wenn ein Passant auf dem vereisten Gehweg stürzt oder ein herabfallender Putzbrocken ein parkendes Auto beschädigt, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Im Fall von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) lautet die Antwort: alle Eigentümer gemeinsam!
WEGs haften als juristische Einheit für Schäden, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen. Dazu zählen z. B. Gehwege oder die gemeinsame Auffahrt. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt die WEG vor finanziellen Forderungen, prüft und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wichtig: Die WEG muss Versicherungsnehmer sein, da Ihre private Haftpflichtversicherung als einzelner Miteigentümer von Reihen- und Doppelhäusern dieses Risiko in der Regel nicht abdeckt.
Fazit
Eigentum verpflichtet – auch im Kollektiv. Sprechen Sie Ihren EFS Vermittler/Ihre EFS Vermittlerin an, er/sie ermittelt zielgerechte Lösungen.
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