
Das ist neu 2026
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben für Sie die - unserer Meinung nach - Wichtigsten zusammengefasst.
Arbeit & Weiterbildung
Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz
Seit 1. Jänner 2026 ersetzt in Österreich die Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, mit dem Ziel, Beschäftigten – insbesondere jenen mit geringerer formaler Qualifikation – neue Chancen zur Weiterbildung und Höherqualifizierung zu geben. Das neue Modell sieht strengere Voraussetzungen und sowohl höhere zeitliche als auch inhaltliche Anforderungen an die Bildungsmaßnahmen vor. Darüber hinaus ist es nicht mehr als Versicherungsleistung mit Rechtsanspruch ausgestaltet, sondern als Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe des AMS. Sie wird abhängig von Budget und Bewilligung gewährt. Voraussetzung ist etwa eine ununterbrochene Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten beim aktuellen Arbeitgeber sowie ein Mindestmaß an Wochenstunden und Qualifikationsnachweisen. Es muss in vielen Fällen vorher eine verbindliche Bildungsberatung erfolgen und es gibt Melde- und Nachweispflichten. Die neue Regelung soll gezielt arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Weiterbildungen fördern und ersetzt die alten Förderungssysteme, die mit Ende März 2025 ausgelaufen sind.
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Ausweitung der Schwerarbeitsverordnung auf Pflegeberufe
Ab 2026 werden alle Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung als besonders belastend eingestuft. Damit fallen alle Personen mit einer Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) – also Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen – unter die Schwerarbeitsverordnung. Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit zu mehr als 50 % in direktem Kontakt mit zu betreuenden Personen ausgeübt wird. Ein Monat wird als Schwerarbeitsmonat gewertet, wenn die Pflege an mindestens 15 Tagen oder an 12 Schichttagen in diesem Monat erfolgt.
Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert
Für das Jahr 2026 wird die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ausgesetzt. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt damit wie im Jahr 2025 bei € 551,10.
Gleiches Geld für gleiche Arbeit - neue Regeln
2026 muss in Österreich die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) in nationales Recht umgesetzt werden, voraussichtlich bis 7. Juni 2026. Sie zielt darauf ab, Lohn- und Entgelttransparenz zu stärken und gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit sicherzustellen, was über die bisherigen nationalen Regeln hinausgeht.
Arbeitgeber werden verpflichtet, bereits im Bewerbungsprozess klare Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne und die zur Entgeltfestlegung herangezogenen Kriterien zu geben, und dürfen Bewerber nicht nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
Beschäftigte bekommen im laufenden Arbeitsverhältnis ein Auskunftsrecht über das durchschnittliche Entgelt von Kolleg:innen mit vergleichbarer Tätigkeit, und Arbeitgeber müssen auf Anfrage die Kriterien für Lohnerhöhungen und Entgeltentwicklung offenlegen.
Für größere Unternehmen kommen Berichtspflichten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede hinzu (unterschiedliche Fristen je nach Unternehmensgröße). Zusätzlich sieht die Richtlinie u. a. eine Beweislastumkehr vor: Unternehmen müssen künftig darlegen, dass sie die Transparenz‑ und Gleichbehandlungsregeln einhalten
Frauenquote
In Österreich soll der Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen künftig mindestens 40% betragen. Die Regelung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft und setzt die „Women on Boards“-Richtlinie der EU um. Derzeit liegt der Anteil weiblicher Mitglieder in den Aufsichtsräten österreichischer Börsenunternehmen bei rund 32%.
Einschränkung des Zuverdienstes
Ab 1. Jänner 2026 wurde in Österreich der Zuverdienst für Arbeitslosengeld- und Notstandshilfe‑Bezieher stark eingeschränkt. Bis 2025 konnte neben dem Leistungsbezug durch eine geringfügige Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze (551,10 € pro Monat) dazuverdient werden, ohne den Anspruch zu verlieren. Ab 2026 ist das nur noch in klar definierten Ausnahmefällen möglich: Personen, die mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bereits geringfügig beschäftigt waren und diese Beschäftigung fortführen, langzeitarbeitslose Personen können einmalig bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten, ebenso Personen, die nach langer Krankheit wieder einsteigen dürfen, und Langzeitarbeitslose über 50 Jahre bzw. mit einem hohen Behindertenanteil können dauerhaft geringfügig arbeiten. Alle anderen müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis spätestens 31. Jänner 2026 beenden, sonst verlieren sie rückwirkend den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Trinkgeld
Ab 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine bundesweit einheitliche Trinkgeld-Regelung für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft, die vor allem die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder neu ordnet. Statt bisher unterschiedlicher Regeln in den Bundesländern gilt nun eine Pauschale, die als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge dient; das tatsächlich erhaltene Trinkgeld wird nicht mehr herangezogen, selbst wenn es höher ist als die Pauschale. Für Beschäftigte im Hotel‑ und Gastgewerbe mit Inkasso (also Servicemitarbeiter:innen, die Trinkgeld kassieren) beträgt die Pauschale monatlich für das Jahr:
2026 - 65 € / 2027 - 85 € / 2028 - 100 €
Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso gilt:
2026 - 45 € / 2027 - 45 € / 2028 - 50 €
Trinkgeld bleibt steuerfrei, und es gibt neue Transparenz‑ und Informationspflichten zu Trinkgeldverteilungen, z. B. bei internen Verteilungssystemen (Tronc) im Betrieb.
Pension & Pflege
Altersteilzeit
Ab 1. Jänner 2026 bringt die Reform in Österreich deutliche Änderungen bei der Altersteilzeit: Die maximale Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes wird schrittweise reduziert – wer 2026 startet, kann höchstens 4,5 Jahre Altersteilzeit nutzen, 2027 sind es 4 Jahre, 2028 3,5 Jahre und ab 2029 nur mehr 3 Jahre. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Versicherungszeiten für den Anspruch allmählich an, und Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern sind während der Altersteilzeit nicht mehr erlaubt. Der staatliche Lohnausgleich für Arbeitgeber wird für Neuvereinbarungen 2026–2028 vorübergehend von 90% auf 80% gesenkt, und Überstunden werden bei der Berechnung des Lohnausgleichs nicht mehr berücksichtigt. Diese Änderungen gehen einher mit der Einführung einer neuen Teilpension, bei der Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig anteilig Pension beziehen können, während klassische Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt wird.
Korridorpension – neue Zugangsbestimmung
Ab 2026 gelten für die Korridorpension in Österreich neue Regeln für Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind. Das betrifft sowohl das frühestmögliche Antrittsalter als auch die erforderliche Mindestversicherungsdauer: Für Geburtsjahrgänge zwischen 1. Jänner 1964 und 31. März 1965 steigt das Antrittsalter schrittweise um zwei Monate pro Quartal von 62 auf 63 Jahre, sodass Personen ab 1. April 1965 frühestens mit 63 Jahren Korridorpension beanspruchen können. Gleichzeitig erhöht sich die notwendige Versicherungszeit von bisher 480 Monaten (40 Jahre) um zwei Monate pro Quartal auf bis zu 504 Monate (42 Jahre) für Geburtsjahrgänge ab 1. Oktober 1966.
Für Personen, die vor 1964 geboren wurden, bleiben die bisherigen Voraussetzungen bestehen: Antrittsalter 62 Jahre und 480 Versicherungsmonate. Für Frauen kommt die Korridorpension erst ab 2030 in Betracht, da ihr reguläres Alterspensionsalter bis dahin noch unter 63 Jahren liegt. Die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt bleiben unverändert bei 0,425 % pro Monat (5,1 % pro Jahr).
Teilpension – neu ab 01.01.2026
Ab 2026 wird in Österreich die Teilpension eingeführt, die es ermöglicht, die Arbeitszeit vor dem regulären Pensionsantritt schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig anteilig Pension zu beziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dadurch den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten: Sie arbeiten Teilzeit, während die Teilpension einen Teil ihres Einkommens ersetzt. Die Regelungen legen fest, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Teilpension von der versicherungsrechtlichen Mindestdauer und dem Erreichen des reduzierten Antrittsalters abhängig sind. Ziel ist es, den schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu erleichtern, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten und den Übergang in die Pension sozial und finanziell planbar zu machen.
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung für Pensionen wurde bereits mit 01.06.2025 angehoben und gilt weiterhin – der Satz beträgt 6 % der Brutto‑Pension statt früher 5,1 %, was zu einer spürbar geringeren Netto‑Pension führt.
Für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage sowie deren Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen trat diese Erhöhung von 5,1 Prozent auf 6 Prozent erst mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Pflegegeld
Mit 1. Jänner 2026 wurde das Pflegegeld um 2,7% in allen sieben Stufen valorisiert. Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird neuerlich angepasst, er beträgt ab 2026 monatlich 134,30 Euro (statt bisher 130,80).
Gesundheit & Soziales
Medikamente werden günstiger
Mit 1. Jänner 2026 trat in Österreich eine neue Regelung bei den Rezeptgebühren in Kraft, die zu einer spürbaren Entlastung führt: Niemand muss künftig mehr als 2% seines Jahresnettoeinkommens für verschreibungspflichtige Medikamente zahlen – danach übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Neu ist, dass auch günstige Medikamente unter 7,55 € zur Berechnung dieser Grenze zählen, wodurch die Obergrenze schneller erreicht wird und für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühren mehr anfallen. Besonders profitieren davon chronisch kranke Personen und Menschen mit niedrigem Einkommen, da sie künftig weniger bezahlen müssen und die Befreiungsgrenze deutlich schneller erreichen. Arzneimittel, die etwa für Schönheitszwecke, Wellness oder Verhütung bestimmt sind, werden nicht berücksichtigt.
Sozialtarif für Strom
Ab 1. April 2026 wird in Österreich ein Sozialtarif für Strom eingeführt: Für einkommensschwache Haushalte – zum Beispiel Empfänger:innen von Mindestsicherung, Mindestpension oder pflegebedürftige Personen – gilt dann ein gedeckelter Strompreis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde für die ersten 2.900 kWh pro Jahr, unabhängig vom normalen Strommarktpreis. Diese Maßnahme soll Haushalte entlasten, die sonst besonders stark von hohen Stromkosten betroffen wären, und wird im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz verankert. Anspruch sollen rund 250.000–290.000 Haushalte haben; Netz‑ und Abgabenkomponenten kommen zusätzlich dazu.
Steuern & Abgaben
Pendlereuro
Der Pendlereuro, ein steuerlicher Absetzbetrag zusätzlich zur Pendlerpauschale, wird ab 1. Jänner 2026 von bisher 2 € auf 6 € pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erhöht. Diese Erhöhung dient unter anderem als teilweise Kompensation für den entfallenen Klimabonus.
Gleichzeitig wird im Rahmen der Sozialversicherungs‑Rückerstattung der maximale Erstattungsbetrag für Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf Pendlerpauschale von bisher 608 € auf 737 € angehoben. Die eigentlichen Beträge des kleinen und des großen Pendlerpauschales selbst bleiben unverändert, ebenso wie die Voraussetzungen für deren Anspruch.
Einkommensteuer
Auch 2026 sorgt die Abschaffung der „kalten Progression“ dafür, dass die durch die Inflation entstehende zusätzliche Steuerbelastung abgefedert wird. Dafür werden die für die Einkommensteuer relevanten Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Eine Anpassung des verbleibenden Drittels wird vorerst wegen der Budgetsanierung ausgesetzt. Der Spitzensteuersatz von 55 % bleibt von der Inflationsanpassung unberührt.
| Tarifstufe |
2026 |
Steuersatz |
| 1 |
bis € 13.539
|
0%
|
| 2 |
bis € 21.992
|
20%
|
| 3 |
bis € 36.458
|
30%
|
| 4 |
bis € 70.365
|
40%
|
| 5 |
bis € 104.859
|
48%
|
| 6 |
bis € 1.000.000
|
50%
|
| 7 |
über € 1.000.000
|
55%
|
Die 3-Euro-Steuer
Ab 1. Juli 2026 führt die EU eine 3‑Euro‑Steuer auf kleine importierte Pakete ein: Für Waren aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 €, die in die EU geliefert werden (z. B. aus China über Online‑Shops), wird pro Paket eine zusätzliche Abgabe von 3 € fällig. Diese Regelung ist eine Übergangslösung im Rahmen der Abschaffung der bisherigen 150‑Euro‑Freigrenze, um Wettbewerbsgerechtigkeit zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen durch zollfreie Importe zu reduzieren.
Verkehr & Mobilität
Klimatickets werden teurer
Das bundesweite Klimaticket Österreich ist seit September 2025 bereits von 1.095 € auf 1.300 € angehoben worden und steigt mit 1. Jänner 2026 noch einmal auf 1.400 €.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Im Jahr 2026 bleibt die motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich grundsätzlich bestehen, wie sie mit der Reform ab 1. April 2025 eingeführt wurde: Auch Elektroautos, Plug‑in‑Hybride und andere elektrisch angetriebene Fahrzeuge unterliegen seitdem dieser Steuer und sie wird gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingehoben. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich 2026 nichts, für Neuzulassungen können aber – abhängig von Antrieb, Leistung und CO₂‑Werten – höhere Steuersätze, etwa bei Verbrenner‑Pkw, anfallen. Besonders bei neuen Verbrennern ist mit einer Steigerung von rund 35 € pro Jahr gegenüber 2025 zu rechnen, während für E‑Autos die ab 2025 eingeführte Bemessung nach Gewicht und Leistung weiter gilt.
NOVA
Die NoVA bleibt auch 2026 weiterhin stark an den CO₂‑Wert des Fahrzeugs gekoppelt und wird für viele Neuwagen höher ausfallen, weil der abzugsfreie CO₂‑Anteil reduziert wurde (Formel: CO₂‑Emissionen in g/km minus 91 g, geteilt durch fünf) und der Malus bei hohen Emissionen weiter greift, während Elektroautos und viele Hybridmodelle wegen niedriger/fehlender CO₂‑Emissionen weiterhin keine NoVA zahlen müssen.
Neu ist, dass ab Mitte 2026 bei Verkauf oder Ausfuhr älterer Fahrzeuge ins Ausland die anteilige NoVA grundsätzlich nicht mehr rückerstattet wird, außer das Fahrzeug wurde erst innerhalb der letzten vier Jahre erstmals zugelassen.
CO₂-Bepreisung
Die nationale CO₂-Bepreisung, die unter anderem beim Tanken anfällt, bleibt 2026 unverändert bei 55 € pro Tonne. Da der Klimabonus entfällt, wirkt die CO₂-Abgabe weiterhin wie eine zusätzliche Mineralölsteuer. An der Zapfsäule entspricht das (inklusive Umsatzsteuer) etwa 16,5 Cent pro Liter Diesel und 15 Cent pro Liter Benzin.
Neuerungen Assistenzsysteme
Ab 2026 treten in der EU – und damit auch in Österreich – erweiterte Pflichten für Assistenzsysteme in Fahrzeugen in Kraft. Ab 7. Juli 2026 müssen bei neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen weiterentwickelte Sicherheitssysteme serienmäßig verbaut sein, darunter ein Notbremsassistenzsystem mit Erkennung von Fußgänger:innen und Radfahrenden sowie ein Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner). Außerdem wird der Notfall‑Spurhalteassistent für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend, und die Frontbereiche der Fahrzeuge müssen so konstruiert werden, dass bei einem Zusammenstoß das Verletzungsrisiko für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger:innen und Radfahrende reduziert wird. Diese Maßnahmen gelten für Neufahrzeuge und betreffen keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.
Autobahnvignette
2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate. Ab 2027 wird es nur noch eine digitale Vignette geben.
Alle Tarife für die Autobahnvignette 2026 im Überblick:
Neue Tarife 2026 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
- 1-Tages-Vignette: 9,60 € (nur digital erhältlich)
- 10-Tages-Vignette: 12,80 €
- 2-Monats-Vignette: 32,00 €
- Jahresvignette: 106,80 €
Neue Tarife 2026 für Motorräder (einspurige Kfz):
- 1-Tages-Vignette: 3,80 € (nur digital erhältlich)
- 10-Tages-Vignette: 5,10 €
- 2-Monats-Vignette: 12,80 €
- Jahresvignette: 42,70 €
Neuerungen im Führerscheinrecht
Die Sperrfrist nach einem Prüfungsbetrug soll deutlich verlängert werden, von bisher 9 Monaten auf 18 Monate, um Schummelei bei Fahrschulprüfungen unattraktiver zu machen. Die Wartezeit für Wiederholungsprüfungen (Theorie und Praxis) wird leicht gesenkt, sodass nach einem „normalen“ Nichtbestehen schon nach 12 Tagen erneut angetreten werden kann.
Für ältere Berufskraftfahrer entfällt die bisherige 2-jährige Befristung der Lenkberechtigung ab 60 Jahren, stattdessen soll die allgemeine 5-jährige Gültigkeitsdauer gelten, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Die Frist, wie lange eine Verlustbestätigung als Ersatz zum Lenken gilt, wird von vier auf acht Wochen verlängert, und die Umschreibung ausländischer Führerscheine soll erleichtert werden.
Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Ab 1. Mai 2026 wird in Österreich im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung eine Helmpflicht für E‑Scooter und E‑Bikes eingeführt: Für E‑Scooter‑Fahrende gilt die Pflicht bis zum Alter von 16 Jahren, für E‑Bike‑Fahrende bis 14 Jahren.
Für E-Scooter-Fahrende gibt es zusätzlich zur Helmpflicht noch weitere Änderungen: Es gilt eine gesenkte Promillegrenze von 0,5 ‰ für E‑Scooter, E‑Scooter müssen künftig mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein und dürfen keine Personen oder Waren mitnehmen.
„Mopedähnliche“ Elektrofahrzeuge („E-Mopeds“)
Ab 1. Oktober 2026 werden E‑Mopeds, die bislang rechtlich als Fahrräder galten, offiziell als Kraftfahrzeuge geführt und müssen daher von Radwegen auf die Straße. Damit einher gehen neue Pflichten wie Zulassung mit Nummerntafel, Versicherung, Führerschein und Helmpflicht, was vor allem für Lieferdienste und Alltagsnutzer relevant ist. Ziel dieser Regelung ist mehr Sicherheit und Klarheit im Straßenverkehr.
Wohnen & Konsumentenschutz
Digitale Kassenbons und Beleg-Lotterie
Ab 1. Oktober 2026 können Unternehmen in Österreich digitale Kassenbons per QR‑Code oder Link ausgeben, und Kund:innen entscheiden selbst, ob sie stattdessen einen Papierbeleg wollen – das soll Papiermüll reduzieren und die „Zettelwirtschaft“ eindämmen.Geplant ist zudem eine Beleg‑Lotterie, bei der volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich ihre Kassenbons des Vormonats beim Finanzministerium einreichen und jeden Monat 100× 2.500 € sowie zweimal jährlich 250.000 € gewinnen können. Ziel der Lotterie ist es, die Akzeptanz von Belegen zu erhöhen und Steuerausfälle zu reduzieren.
Reform der Besitzstörungsklagen (Parkplatz-Abzocke)
Ab 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich eine Reform der Besitzstörungsklage, die vor allem missbräuchliche Fälle – etwa sogenannte „Parkplatz‑Abzocke“ durch teure Drohungen wegen kurzem Wenden oder Parken – unprofitabel machen soll. Anwaltstarife und Gerichtsgebühren werden deutlich gesenkt, z. B. auf rund 100 € bzw. 70 € bzw. 35 € je nach Verfahrensverlauf, sodass hohe außergerichtliche Forderungen weniger lukrativ sind. Gleichzeitig wird es möglich, in solchen Fällen Entscheidungen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) zu bringen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Geräte-Retter-Prämie
Ab 12. Jänner 2026 startet in Österreich die neue Geräte‑Retter‑Prämie als Nachfolgerin des alten Reparaturbonus: Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können 50 % der Kosten für Reparatur, Service oder Wartung von Elektro‑ und Elektronikgeräten im Haushalt zurückbekommen, maximal 130 € pro Gerät. Auch Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 € gefördert. Gefördert werden typische Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger oder auch Geräte für Pflege und Gesundheit – Handys, E‑Bikes oder Entertainment‑Geräte sind hingegen nicht mehr inkludiert. Ziel der Prämie ist es, Reparieren statt Wegwerfen attraktiver zu machen, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Alle Informationen dazu sowie zum Antrag auf die Prämie gibt‘s auf der → Website.
Mietrecht
Ab 2026 gibt es in Österreich einige wichtige Änderungen für Mieter und Vermieter. Zentrale Neuerung ist ein einheitlicheres System für Mietanpassungen: Mieten dürfen grundsätzlich nur noch einmal pro Jahr erhöht werden, frühestens ab 1. April. Starke Inflation wird abgefedert, weil Preissteigerungen über 3 % nur mehr zur Hälfte weitergegeben werden dürfen. Für regulierte Mieten wie Altbau- oder Gemeindewohnungen sind die Erhöhungen 2026 besonders begrenzt (maximal 1 %).
Für Vermieter, die als Unternehmer gelten, verlängert sich bei neuen Mietverträgen die Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre, was Mietern mehr Planungssicherheit bringt. Gleichzeitig wird bei falsch berechneten Indexanpassungen die Rückforderung eingeschränkt: Zu viel bezahlte Miete kann nur noch fünf Jahre rückwirkend zurückverlangt werden. Zusätzlich kommen auf Vermieter strengere Vorgaben bei Heizung und Energieeffizienz zu, vor allem bei neuen Anlagen.
Neue Kennzeichnungspflichten zu Haltbarkeit & Gewährleistung
Ab 27. September 2026 müssen Händler:innen Verbraucher:innen klar und sichtbar informieren, wenn es eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gibt und welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen. Diese Pflicht betrifft sowohl stationäre Geschäfte als auch Online-Shops und beruht auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinformation, die in nationales Recht umgesetzt wird. Es gibt dafür ein harmonisiertes EU-Etikett bzw. Hinweisformat, das verpflichtend genutzt werden muss.
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Ab 27. September 2026 gelten EU-weit strengere Regeln gegen Greenwashing: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie klar nachprüfbar belegt sind. Pauschale oder vage Werbeversprechen sind damit unzulässig. Insbesondere sind allgemeine Umweltaussagen ohne konkrete Begründung und Produktklimaaussagen, die nur auf CO₂-Kompensation basieren, verboten.
Anti-Mogelpackungs-Gesetz gegen Shrinkflation
Ab 1. April 2026 tritt in Österreich das Anti-Mogelpackungs-Gesetz in Kraft: Händler müssen für 60 Tage deutlich kennzeichnen, wenn der Inhalt eines Produkts reduziert wurde, der Preis aber gleich bleibt. Gleichzeitig werden die Regeln für Grundpreise verschärft, sodass der Grundpreis künftig mindestens halb so groß wie der Verkaufspreis dargestellt werden muss, um Preisvergleiche im Regal zu erleichtern.
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