
Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt. Grobe Fahrlässigkeit?
Moderne Haushalte profitieren von technischen Helfern, die Aufgaben übernehmen, während wir nicht zu Hause sind. Die Waschmaschine erledigt die Wäsche, der Geschirrspüler spült das Geschirr, der Staubsaugerroboter kümmert sich um die Böden und auch vieles andere läuft fast wie von selbst. Gerade diese Bequemlichkeit birgt jedoch ein Risiko: Was passiert, wenn ein Gerät während Ihrer Abwesenheit einen Schaden verursacht?
Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden
Versicherungsverträge setzen voraus, dass Sie als Versicherungsnehmer:in Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Läuft ein Gerät ohne Aufsicht und es kommt zu einem Leitungswasserschaden oder sogar zu einem Brand, kann das – je nach konkreter Situation – als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Je nach Versicherungsvertrag und Bedingungen kann dann die Leistungshöhe begrenzt sein oder – im schlimmsten Fall – keine Leistung durch den Versicherer erfolgen
Schutz für Dritte durch Haftpflichtversicherung
Anders verhält es sich, wenn durch ein Gerät in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus ein Schaden bei anderen entsteht – zum Beispiel Wasser, das in die darunter liegende Wohnung eindringt. In solchen Fällen kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung für die Ansprüche von Drittpersonen auf.
Das bedeutet: Schäden, die andere treffen, sind in der Regel versichert – selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Schäden an Ihren eigenen Sachen gilt dieser Schutz nicht automatisch.
Versicherungsbedingungen kennen und prüfen
Viele Versicherer verzichten vollständig auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in Haushalts- oder Eigenheimversicherungen, was den Schutz deutlich verbessert. Eine professionelle Prüfung kann helfen, vorhandene Lücken rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, bevor ein Schaden eintritt.
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