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Autofahren im Winter: Vorsicht bei Eisplatten und Schneehauben

 

Schnee ist für viele Menschen ein Vergnügen: Schi fahren, Schneemann bauen, rodeln … für Verkehrsteilnehmer ist Schnee auf der Fahrbahn und auf vorausfahrenden Fahrzeugen meist ein lästiges Übel.

 

Lockern sich Eisplatten oder Schneehauben vom Dach des vorausfahrenden Fahrzeuges während der Fahrt und fallen plötzlich herab, können sie nachfolgende Fahrzeuge beschädigen und gefährliche Situationen im Straßenverkehr verursachen.

 

Gefahren für Verkehrsteilnehmer

Schon kleine Eisstücke können bei hoher Geschwindigkeit enorme Schäden anrichten. Eine Eisplatte von nur wenigen Kilogramm kann beim Aufprall auf ein Auto enorme kinetische Energie entwickeln und Motorhaube, Windschutzscheibe oder Dach erheblich beschädigen. Fahrer, die versuchen, der Platte auszuweichen, riskieren zusätzlich, die Kontrolle über ihr Fahrzeug zu verlieren – besonders auf schneebedeckten oder vereisten Straßen.

 

Versicherungstechnische Aspekte

Ein Schaden durch eine herabfallende Eisplatte des vorausfahrenden Fahrzeuges ist meist schwer nachzuweisen. In solchen Fällen müssen Fahrzeughalter unter Umständen selbst für die Reparaturkosten aufkommen.

  • Haftpflichtversicherung: Deckt nur Schäden an Dritten, nicht am eigenen Fahrzeug.
  • Teilkaskoversicherung: Bietet nur eingeschränkten Schutz. Sie bietet keinen Versicherungsschutz bei Unfällen.
  • Vollkaskoversicherung: Bietet den umfassendsten Schutz und erstattet in der Regel alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch bei Unfällen aufgrund fliegender Eisplatten.
Wenn sich Eis oder Schnee vom eigenen Fahrzeug löst

Fällt während der Fahrt eine Eisplatte oder Schneehaube vom eigenen Fahrzeug und verursacht einen Schaden, kann das für den Lenker teuer werden. Fahrzeughalter sind verpflichtet, ihr Auto vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis zu befreien. Wird diese Sorgfaltspflicht verletzt, drohen Verwaltungsstrafen und Schadenersatzforderungen.

 

Kommt es zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug oder zu einer Gefährdung von Personen, greift in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung und übernimmt die Schäden beim Geschädigten. Bei Obliegenheitsverletzungen oder besonderer Sorgfaltslosigkeit (= Inkaufnahme) kann der Versicherer jedoch Regress fordern und sich die Kosten beim Schädiger „holen“.

 

Vorbeugende Maßnahmen

Die wichtigste Maßnahme ist ein ausreichender Sicherheitsabstand. Nur wer ausreichend Abstand hält, hat genug Zeit, auf plötzliche Hindernisse zu reagieren. Zusätzlich sollten Fahrer stets aufmerksam sein, besonders hinter Lkw oder Fahrzeugen mit hoher Ladefläche.

 

Schnee- und eisfreie Fahrzeuge sind nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Versicherungsschutzes. Wer sich ein paar Minuten Zeit fürs Abkehren nimmt, spart im Ernstfall viel Ärger und Kosten.

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