
Das ist neu 2026
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben für Sie die - unserer Meinung nach - Wichtigsten zusammengefasst.
Arbeit & Ausbildung
Mindestlohn & Mini‑Jobs
Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Gleichzeitig wird die Grenze für Mini-Jobs auf 603 € monatlich angehoben.
Verstärkt gegen Schwarzarbeit
Die Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung werden ausgeweitet. Ziel ist es, illegale Beschäftigung konsequenter zu verfolgen, Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und Steuerausfälle zu reduzieren. Dafür wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll personell und technisch gestärkt. Der Datenaustausch mit anderen Behörden wird ausgebaut, und große Datenmengen sollen künftig systematisch – auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz – ausgewertet werden. Zusätzlich werden die Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Unternehmen und Beschäftigte in besonders risikobehafteten Bereichen verschärft.
Mindestausbildungsvergütung steigt
Ab 1. Januar 2026 wird die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, haben im ersten Ausbildungsjahr Anspruch auf mindestens 724 Euro brutto pro Monat. Gegenüber der bisherigen Mindestvergütung von 682 Euro entspricht das einer Steigerung von rund 6,2 Prozent.
Rente & Altersvorsorge
„Aktivrente“ – steuerfrei arbeiten im Rentenalter
Ab 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente: Wer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeitet, kann bis zu 2 000 € monatlich steuerfrei verdienen. Ziel ist es, Fachkräftemangel und demografische Herausforderungen abzufedern.
Rentenpaket 2025
Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent stabil bleiben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Außerdem wird das bisher geltende Anschlussverbot aufgehoben, sodass Rentner:innen nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten können. Dies schafft zugleich die arbeitsrechtliche Grundlage für die sogenannte Aktivrente.
Betriebliche Altersvorsorge
Zukünftig sollen deutlich mehr Beschäftigte Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit niedrigerem Einkommen. Dazu sollen Anwartschaften auf Betriebsrenten einfacher übertragen oder bei der jeweiligen Versorgungseinrichtung verbleiben können.
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen
Ab Januar 2026 werden die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente angehoben. Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können künftig jährlich rund 20.700 Euro hinzuverdienen. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei etwa 41.500 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung um einen weiteren Monat verlängert, was sich positiv auf die Höhe der Rente auswirkt.
Altersgrenze für Renteneintritt steigt
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird schrittweise weiter angehoben. Für den Jahrgang 1961 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und sechs Monaten. Für später geborene Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, bis ab dem Geburtsjahrgang 1964 das 67. Lebensjahr erreicht wird.
Auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) erfolgt eine schrittweise Anhebung. Für den Jahrgang 1961 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten, für nachfolgende Jahrgänge steigt sie jeweils um zwei Monate pro Jahrgang. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 beträgt die Altersgrenze einheitlich 65 Jahre.
Freiwilligen Versicherung und Steueranteil Neurentner
Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Mindestbeitrag von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent.
Kinder & Familie
Kindergeld & Kinderfreibetrag
Das Kindergeld steigt 2026 auf 259 € pro Monat pro Kind, und auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben.
Mindestunterhalt für Kinder steigt leicht
Ab dem 1. Januar 2026 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen leicht angehoben.
Steuern & Abgaben
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht, was die steuerliche Entlastung für Berufspendler verbessert.
Einkommensteuer
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € pro Jahr, was einen direkten Steuervorteil für viele Steuerpflichtige ergibt.
Ehrenamt
Die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale) steigen, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken.
Mobilität & Verkehr
Deutschlandticket
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab 2026 auf rund 63 € pro Monat.
Austausch alter Führerscheine
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Die neuen Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Dadurch soll die Sicherheit erhöht und Fälschungen erschwert werden, da Foto und persönliche Daten regelmäßig aktualisiert werden.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei der Kfz-Steuer wird um weitere fünf Jahre verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2030. Damit bleiben auch Elektroautos, die ab 2026 erstmals zugelassen werden, für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Neue Sicherheitsstandards im Straßenverkehr
Ab dem 7. Januar 2026 müssen alle neu zugelassenen Busse und schweren Nutzfahrzeuge mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher zur Unfallforschung ausgestattet sein. Außerdem gelten verschärfte Anforderungen an den direkten Sichtbereich der Fahrzeuge, um tote Winkel vor und seitlich weitgehend zu reduzieren.
Gesundheit & Soziales
Krankenversicherung 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu lag sie 2025 noch bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich.
Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV wird auf 77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro im Monat angehoben. Im Vorjahr betrug sie 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.
Bürgergeld
Auch 2026 bleiben die Regelsätze des Bürgergeldes unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, für Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, beträgt der Satz 506 Euro pro Monat.
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Ab 2026 führt Deutschland ein modernisiertes Wehrdienstgesetz ein, das auf freiwillige Teilnahme und attraktive Bedingungen für den Dienst in der Bundeswehr setzt.
Alle jungen Erwachsenen, die 18 Jahre alt werden, erhalten zunächst einen Fragebogen, mit dem geprüft wird, ob sie für die Bundeswehr geeignet sind und Interesse am Dienst haben. Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun. Anschließend können alle Interessierten an einem Assessment teilnehmen, das ihre Eignung für verschiedene Aufgabenbereiche der Bundeswehr bewertet.
Ab Juli 2027 startet für Männer des Geburtsjahrgangs 2008 die verpflichtende Musterung. Die gesammelten Informationen und Ergebnisse dienen der Bundeswehr dazu, im Verteidigungsfall auf einen vorbereiteten Pool von potenziellen Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen zu können.
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
Die Kompetenzen von Pflegefachkräften sollen künftig stärker an ihre Qualifikationen angepasst werden. Dadurch erhalten sie erweiterte Befugnisse und können in bestimmten Bereichen eigenständig Entscheidungen treffen, die bisher ärztlichen Aufgaben vorbehalten waren, etwa bei der Betreuung und dem Management chronischer Erkrankungen. Parallel dazu werden alternative Wohn- und Betreuungsformen jenseits von betreutem Wohnen und klassischen Pflegeheimen gezielt gefördert.
Wohnen & Verbraucher
Entlastung beim Gaspreis
Mit 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage – die Weitergabe der Entlastung an die Endkund*innen wird überwacht.
Stromkosten
Ab 2026 werden private Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Stromkosten entlastet. Möglich wird das durch einen Bundeszuschuss, der von den Netzbetreibern bereits bei der Berechnung der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt wird. Die Entlastung kommt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Stromlieferanten an. Für produzierende Betriebe und landwirtschaftliche Unternehmen bleibt die Stromsteuer weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
E-Schrott richtig entsorgen
Ab 2026 wird die Rückgabe und Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten einfacher und sicherer. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise E-Zigaretten kostenlos an den Verkaufsstellen zurückgeben. Wertvolle Bestandteile werden recycelt, wodurch Ressourcen geschont, die Umwelt geschützt und Brandrisiken reduziert werden.
CO₂-Steuer – Preisentwicklung gebremst
Die CO₂-Steuer für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Öl und Gas steigt moderater als in den vergangenen Jahren. Der Preis für eine Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid lag 2025 stabil bei 55 Euro. Ab 1. Januar 2026 bewegt er sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro.
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Ab 27. September 2026 gelten EU-weit strengere Regeln gegen Greenwashing: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie klar nachprüfbar belegt sind. Pauschale oder vage Werbeversprechen sind damit unzulässig. Insbesondere sind allgemeine Umweltaussagen ohne konkrete Begründung und Produktklimaaussagen, die nur auf CO₂-Kompensation basieren, verboten.
Neue Kennzeichnungspflichten zu Haltbarkeit & Gewährleistung
Ab 27. September 2026 müssen Händler:innen Verbraucher:innen klar und sichtbar informieren, wenn es eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gibt und welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen. Diese Pflicht betrifft sowohl stationäre Geschäfte als auch Online-Shops und beruht auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinformation. Es gibt dafür ein harmonisiertes EU-Etikett bzw. Hinweisformat, das verpflichtend genutzt werden muss.
Hinweis
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