
Finanzielle Unabhängigkeit ist nicht erst im Pensionsalter wichtig
Wenn man sich über finanzielle Unabhängigkeit Gedanken macht, ist das meist in Verbindung mit der Sorge um eine zu geringe gesetzliche Alterspension oder einer Familiengründung. Dabei geht man oft auch in einer „gewöhnlichen“ Partnerschaft unbewusst gemeinsame Ausgaben ein, die aus einem Einzeleinkommen nur schwer zu stemmen sind. Der Klassiker dabei sind Wohnkosten bzw. generell gemeinsame Investitionen in eine Immobilie, auch wenn es sich nur um Einrichtungsgegenstände handelt. Im Falle einer plötzlichen Trennung stehen dann oftmals beide Partner vor gröberen finanziellen Herausforderungen. Mit gezielten Sparaktivitäten kann man derartige Situationen zumindest geldmäßig reibungslos abhandeln und seine finanzielle Unabhängigkeit bewahren. In diesem Zusammenhang haben wir ein paar Tipps für sie zusammengestellt.
Gemeinsamer Immobilienbesitz
Es ist meist schwierig eine kurzfristige Lösung für eine Wohnung oder gar ein Haus im gemeinsamen Besitz im Falle einer Trennung zu finden. Selbst bei der Entscheidung für einen Verkauf stellt sich die Frage, wer von den beiden Partnern die Immobilie noch zu Wohnzwecken nutzen darf und wer sich sofort eine neue Bleibe suchen muss. Hier ist empfehlenswert, für derartige Szenarien klare Vereinbarungen vorab zu treffen und entsprechend zu dokumentieren, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat. Und auch den Anteil an einer etwaigen Finanzierungsrückführung laufend zu dokumentieren. Es sollte auch nicht überambitioniert vorzeitig auf einen Kredit einbezahlt werden. Vielmehr sollten beide Partner unabhängig voneinander finanzielle Reserven aufbauen. Jener, der in der Immobilie zumindest kurzfristig bleibt um eine etwaige namhafte Kreditrate weiter bezahlen zu können. Und der andere, um die Erstkosten für eine neue Wohnstätte auf der hohen Kante zu haben.
Ablebensschutz bei finanzieller Abhängigkeit besonders wichtig
Bei einem gemeinsamen Kredit kommt das Thema Ablebensschutz in der Regel zumindest zur Sprache. Bei einer namhaften monatlichen Belastung für eine Mietimmobilie dagegen meist nicht. Dabei bedeutet das gerade für Paare, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben eine zu hohe Fixkostenbelastung, die ohne den verstorbenen Partner nicht gestemmt werden können. Ohne Testament und ohne Ablebensversicherung geht der Lebensgefährte letztendlich komplett leer aus und muss möglicherweise die Wohnung kurzfristig aufgeben. Für Familien mit Kindern ist eine derartige Absicherung jedenfalls noch deutlich wichtiger. Und natürlich auch für den Fall, dass sich eine Beziehung auflöst und aus einer gemeinsamen Wohnung wieder zwei getrennte werden sollten beide Partner für die jeweilige finanzielle Unabhängigkeit vorgesorgt bzw. angespart haben.
Kapitalanlagen als Einzelverträge abschließen
Es spricht absolut nichts gegen ein gemeinsames Girokonto beispielsweise zur Deckung der Wohnkosten oder für sonstige gemeinschaftliche Ausgaben. Wenn die Familiensituation allerdings die Kinderbetreuung durch eine Person deutlich stärker erfordert und für diese damit namhafte Einkommenseinbußen verbunden sind, sollte das auch bei Kapitalanlagen berücksichtigt werden. Um durch entsprechendes Teilen der Sparreserven auch diesem Elternteil eine finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. Bei Wertpapieren ist übrigens generell keine gemeinsame Veranlagung (Gemeinschaftsdepot) zu empfehlen. Im Gegensatz zu Einzeldepots muss hier nämlich die sonst automatische Aufrechnung von erzielten Gewinnen und Verlusten mühsam über die jeweiligen Steuererklärungen gemacht werden.
Tipp: Offen über die finanzielle Unabhängigkeit sprechen und rechtzeitig handeln
Auch schwierige Finanzthemen sollten in einer Beziehung kein Tabu sein und offen angesprochen werden. Es ist jedenfalls besser einen Plan B zu haben als eine bereits aufgelöste Partnerschaft aus finanziellen Gründen in einer gemeinsamen Immobilie weiterführen zu müssen. Wir beraten sie gerne wie Sie im ersten Schritt mit einer flexiblen Sparform ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherstellen.
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