
Sturmschäden im Garten: Wo Versicherungsschutz oft endet
Outdoorküchen, Trampoline und Mähroboter – schützen Sie Ihre Werte im Garten vor zunehmenden Sturmereignissen.
In der Hausratversicherung sind in der Regel auch Sturmschäden mitversichert. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihr gesamtes Grundstück abgesichert ist. Doch in den meisten Bedingungen wird der Versicherungsort (bei Sturmschäden außerhalb der Wohnung) auf unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen sowie Loggien und Balkone begrenzt. Bei einem Sturmereignis kann daher schnell eine Deckungslücke entstehen.
Das können Sie verhindern!
In einigen Premiumtarifen kann der Versicherungsort auf das gesamte versicherte Grundstück erweitert werden – die Entschädigungsgrenzen variieren je nach Gesellschaft.
Eine Vertragsprüfung kann sich lohnen! Sprechen Sie Ihren EFS Vermittler/Ihre EFS Vermittlerin an, damit Sie bei Sturmschäden gut abgesichert sind.
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