
Willkür bei der Bewilligung gesetzlicher Berufsunfähigkeitspensionen?
Wenn in Österreich darüber diskutiert wird, ob die Pensionen sicher sind, geht es in der Regel um die Finanzierbarkeit der hohen Kosten aus dem angeschlagenen Staatsbudget. In den letzten Monaten wurde allerdings auch intensiv über die Rechtssicherheit von Pensionsansprüchen debattiert. Die ärztliche Begutachtungspraxis von potenziellen Berufsunfähigkeitspensionisten und auch von Pflegefällen stand dabei massiv in der Kritik. Eine im März 2026 dazu veröffentlichte Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich spricht von „mangelndem Respekt der Gutachter gegenüber den Patienten und intransparenten Entscheidungen“. Sozialexperten kritisieren zudem die kurze Ausbildungsdauer von Ärzten für die Gutachtertätigkeit und dass diese sich in der Regel pro Patienten trotz komplexer Krankheitsgeschichten nicht viel mehr als 10 Minuten Zeit nehmen würden. In Summe war die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Jahr 2025 mit insgesamt 29.399 erstinstanzlichen Klagen konfrontiert. Mit 15.089 entfielen davon mehr als die Hälfte auf den Themenkreis der Berufsunfähigkeit.
Rund 75 Prozent der Anträge auf Berufsunfähigkeitspension wurden 2025 abgelehnt
Als gesetzlich berufsunfähig gilt man grundsätzlich, sobald sich die eigene Leistungsfähigkeit um mehr als 50 Prozent gegenüber einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten eingeschränkt hat. In der Theorie könnte sich aus dieser Formulierung beispielsweise ein 55-jähriger gelernter Maurer nach schweren Bandscheibenvorfällen berechtigte Hoffnungen auf eine Invaliditätspension machen. Insbesondere, wenn er definitiv keine schweren körperlichen Arbeiten am Bau mehr leisten kann. In der Praxis kann der Maurer von der PVA aber unter großzügiger Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch auf den vermeintlich artverwandten Job eines Baumarktverkäufers verwiesen werden. Unabhängig davon, ob eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund seines Gesundheitszustands möglich ist, wie hoch der Einkommensverlust gegenüber der Vortätigkeit ausfällt und ob ein 55-Jähriger mit eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten überhaupt eine realistische Chance auf den Job hat. Von 54.829 Anträgen auf eine Pensionsleistung wegen Arbeitsunfähigkeit wurden im Jahr 2025 nicht zuletzt wegen anderer vermeintlicher Jobperspektiven 37.782 abgelehnt.
Berechnung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension
Grundvoraussetzung für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension durch die PVA ist ein mindestens sechs Monate andauernder beruflicher Ausfall. Falls die PVA beispielsweise bei einer Krebs- oder einer psychischen Erkrankung Chancen auf Heilung und damit eine Rückkehr ins Arbeitsleben sieht, erhält man nach Ablauf des Anspruchs auf Krankengeld (ist in der Regel ein Jahr nach Beginn des Krankenstandes zu Ende) sogenanntes „Rehabilitationsgeld“. Besteht, wie bei einer Querschnittslähmung, keine Hoffnung auf eine Rückkehr in einen Beruf, wird die Berufsunfähigkeitspension unbefristet zuerkannt. Diese wird nach einer komplexen Formel und wie bei allen vorzeitigen Rentenformen mit Abschlägen berechnet. Basis für die Leistung der PVA ist das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Einkommen bis zur Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2025 lagen die PVA-Pensionen bei Arbeitsunfähigkeit bei Männern brutto rund ein Drittel unter den durchschnittlichen Alterspensionen.
Durchschnittliche Pensionshöhe im Dezember 2025 brutto pro Monat*
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Männer |
Frauen
|
| Alterspensionen |
2.359 € |
1.508 € |
| Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspensionen |
1.567 € |
1.149 € |
| Differenz zu Alterspensionen |
-34% |
-24% |
Tipp – Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung den tatsächlichen Beruf mit klaren Bedingungen versichern
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Gegensatz zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und klaren Versicherungsbedingungen ihre individuelle Tätigkeit abgesichert werden. Die Leistungsprüfung erfolgt auf Basis von ausführlichen Gutachten durch dafür ausgewiesene Spezialisten. Im Schadensfall wird eine monatliche Rente ausbezahlt, welche Ihren Einkommensverlust ausgleichen soll.
Wichtig: Derartige private Versicherungsverträge sollten bei möglichst noch einwandfreiem gesundheitlichem Zustand beantragt werden. Außerdem ist bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung die Höhe der Monatsprämie in jungen Jahren deutlich günstiger.
Gerne erstellen wir ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept für Sie. Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne!
Datenquelle: Sozialministerium, PVA, Arbeiterkammer OÖ
*Quelle: PVA, Werte ohne Ausgleichszulagen
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