kind liegt im trockenen laub

September 2026
 

 

 

E-Fahrzeuge: Für manche wird ab Oktober die Haftpflicht Pflicht

 

Bereits mit 1. Mai brachte die 36. StVO-Novelle Neuerungen rund um E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds. Weitere wichtige Änderungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

 

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass einige dieser E-Fahrzeuge künftig als Kraftfahrzeug eingestuft werden und dadurch ein möglicher Versicherungsschutz über die Privat- oder Betriebshaftpflicht wegfällt.

 

Für Besitzer der betroffenen Fahrzeuge bedeutet das: Ab Oktober 2026 muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das Fahrzeug zugelassen werden. Außerdem sind ein Kennzeichen und ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, es gilt Helmpflicht und Radwege sind künftig tabu.

 

Welche E-Fahrzeuge sind betroffen?

 

⇒ E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale: Dazu zählen rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper). Das kann auch dann gelten, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren oder eine geringe Motorleistung haben.

 

⇒ E-Bikes mit Gasgriff: Fahrräder, deren Motor auch ohne Treten über einen Gasgriff oder Gashebel aktiviert werden kann.

 

⇒ E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Elektrisch angetriebene Roller, die mit einer fest verbauten Sitzvorrichtung ausgestattet sind.

 

⇒ S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, bei denen die Motorunterstützung erst bei 45 km/h endet. (Für diese galt bisher schon eine Zulassungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden.)

 

Lassen Sie sich nicht von der Optik täuschen. Die Einstufung kann auch Fahrzeuge betreffen, die auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches E-Bike oder ein langsamer E-Roller wirken.

 
Was bleibt weiterhin versicherungsfrei?

Nicht jedes Elektrofahrzeug wird automatisch zum Moped. Ein klassisches E-Bike bleibt ein Fahrrad, wenn der Motor ausschließlich beim Treten unterstützt und bei maximal 25 km/h bzw. 250 Watt Nenndauerleistung die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Auch Klein- und Miniroller, also E-Scooter ohne Sitzvorrichtung sind weiterhin nicht versicherungspflichtig (wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Höchstleistung 600 Watt nicht übersteigen).

 

Fährt das Fahrzeug hingegen auch ohne Treten selbstständig oder überschreitet es diese Grenzen, sollte die rechtliche Einstufung genau geprüft werden.

 

Unser Tipp

Für Besitzer von E-Fahrzeugen lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf die technischen Daten und vorhandenen Unterlagen. Es ist wichtig zu prüfen, wie das eigene Fahrzeug rechtlich eingestuft wird und sich rechtzeitig um Versicherung und Zulassung zu kümmern.

 

Ist das Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeug einzustufen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und die Zulassung organisiert werden.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug richtig versichert ist.

 

→ Fragen und Antworten rund um das Thema

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
 
 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements